Steuer- und Finanzpolitik

Soziale Finanzpolitik

Der Kanton Basel-Stadt kann seit rund zwanzig Jahren durchgehend positive Rechnungsüberschüsse bei den Kantonsfinanzen vorweisen. Diese Überschüsse konnten durch die Finanzpolitik des Kantons und der hohen Steuereinnahmen durch die wachsende Bevölkerung und die hier ansässigen Unternehmen erzielt werden.

Die Gesamteinnahmen des Kantons betrugen im Jahr 2023 rund 4,9 Milliarden Franken, wovon die Einnahmen aus der direkten Besteuerung der natürlichen Personen fast 2,2 Milliarden Franken ausmachen, die Einnahmen durch die juristischen Personen im gleichen Zeitraum rund 950 Millionen Franken. Der Kanton steht finanziell sehr gut da. Dies ermöglicht wichtige Investitionen in den Sozialstaat, in den Wohnschutz, in eine gute Gesundheitsversorgung bezahlbares Wohnen und in den Klimaschutz. Diese Investitionen werden aber nicht genügend getätigt.

Trotz der sehr guten Finanzlage des Kantons ist das Potenzial in vielen Bereichen nicht ausgeschöpft. Es braucht einen Ausbau des Sozialstaats, da viele Menschen im Kanton finanziell nicht über die Runden kommen und die Leistungen teilweise knapp bemessen sind. Lernende sind momentan vom gesetzlichen Mindestlohn ausgenommen, was ein nicht tragbarer Zustand ist – es braucht einen verbindlichen und fairen Mindestlohn für Lernende in allen Betrieben.

Die Bodenpolitik des Kantons muss entschiedener vorangetrieben werden. Der Kanton soll ein Vorkaufsrecht auf Boden und Immobilien haben, um den Boden der Spekulation zu entziehen und die Immobilien in Kostenmiete zu vermieten. So kann bezahlbarer Wohnraum für die 99% sichergestellt werden. Boden ist kein Gut, mit dem spekuliert werden darf. Wohnraum ist ein Menschenrecht!

Ausserdem müssen die in der Vergangenheit getätigten Auslagerungen von staatsnahen Betrieben wieder rückgängig gemacht werden. Bei den staatsnahen Betrieben soll geprüft werden, wie diese wieder in die kantonale Verwaltung eingegliedert werden können.

Die JUSO Basel-Stadt fordert deshalb:

  • die Einführung des Mindestlohns für Lernende.
  • ein Vorkaufsrecht auf Boden und Immobilien für den Kanton Basel-Stadt.
  • das Schaffen von mehr Wohnraum durch den Kanton und das Einführen der Kostenmiete für alle Wohnungen und Immobilien des Kantons.
  • die Wiedereingliederung von staatsnahen Betrieben, wie die BVB.

Soziale Steuerpolitik

Das Vermögen der reichsten 0,1% wuchs zwischen 1991 und 2019 um über 20% an und das der reichsten 1% um über 10%. An diesem Vermögensanstieg lässt sich gut erkennen, dass der Graben zwischen den Reichsten und den Ärmsten in Basel-Stadt immer grösser wird. Gleichzeitig wird nur wenig unternommen, um den Menschen zu helfen, die an der Armutsgrenze leben, die sich trotz harter Arbeit am Existenzminimum befinden und die durch eine sinkende Kaufkraft sich nur kaum über Wasser halten können.

Diese massive Ungleichheit ist nicht akzeptabel. Sie kann nur mit einer Erbschaftssteuer auf hohe Erbschaften verringert werden. Die Einnahmen aus der Erbschaftssteuer soll der Kanton für sinnvolle Investitionen nutzen, die allen Basler*innen zugutekommt.

Zudem hat die Stimmbevölkerung im März 2023 dem Steuersenkungspaket zugestimmt, in dem der wichtige Erfolg der Topverdiener*inneninitiative teilweise rückgängig gemacht wurde. So wurde der obere Einkommenssteuersatz wieder um 0,75 Prozentpunkte gesenkt. Diese Missachtung der Stimmbevölkerung gilt es rückgängig zu machen und die vorherigen Steuersätze von 28% respektive 29% für Einkommen ab 200'000 Franken bzw. 300'000 Franken wiederherzustellen.

Die Pharmakonzerne im Kanton Basel-Stadt sind grosse internationale Player. Durch die wichtige OECD-Mindeststeuer für Unternehmen gilt auch für diejenigen Konzerne, die seit langem in Basel ansässig sind, höhere Steuern. Das ist richtig und gut so. Denn die Konzerne erwirtschaften das Geld nicht ausschliesslich hier, sondern vor allem in anderen Staaten, teilweise auch im Globalen Süden.

Doch in denen Ländern, in denen sie ihre Profite erwirtschaften, wird praktisch nichts versteuert. Die Mehreinnahmen der OECD-Mindeststeuer sollen auch denjenigen Staaten zugutekommen, in denen die Profite dieser Konzerne erarbeitet werden. Der Kanton plant aber einen Grossteil der neuen Steuereinnahmen via indirekte Subventionen direkt an die Konzerne zurückzugeben. Dieses Vorhaben gilt es im Parlament zu bekämpfen.

Im Kanton Basel-Stadt kennt man noch immer die Teilbesteuerung von Dividendengewinnen bei einer Unternehmensbeteiligung von mindestens 10%. Die Dividendengewinne müssen nur 80% teilbesteuert werden. Kapitaleinkommen dürfen nicht niedriger versteuert werden als reguläre Arbeits- und Renteneinkommen. Wir fordern daher eine steuerliche Gleichbehandlung und die Abschaffung der Teilbesteuerung für Kapitaleinkommen.

Die JUSO Basel-Stadt fordert deshalb:

  • die Einführung einer Erbschaftssteuer auf hohe Erbschaften.
  • eine Wiederherstellung des mittleren und oberen Steuersatzes, der 2019 in der Abstimmung über die Topverdiener*innensteuerinitiative eingeführt wurde und im Steuersenkungspaket 2023 wieder gesenkt wurde.
  • dass die Mehreinnahmen durch die OECD-Mindeststeuer nicht wieder an die grossen Konzerne zurückbezahlt werden und denjenigen Ländern zugutekommen, die diese Profite erarbeitet haben.
  • die Abschaffung der Teilbesteuerung von Zinsen und Dividenden.