Positionspapier AG Lernende

06.08.2020

Vorwort

Wer sich anstelle eines Studiums für eine Lehre entscheidet, ist weder weniger intelligent noch zu faul. Ganz im Gegenteil. Diese Form der Ausbildung wurzelt in der Wirtschaft und gehört für viele zu den ersten Schritten in das Berufsleben. Allerdings sehen sich heute leider viele Lehrlinge mit schlechten Anstellungs- und Arbeitsbedingungen konfrontiert und dies zu einem viel zu kleinen Lohn.

Denn Lernende werden wie alle anderen Arbeiter*innen angestellt, um dem Unternehmen Profit zu generieren. Diesen generieren sie nicht etwa erst am Schluss, wenn sie ausgelernt sind, sondern bereits vor Beendigung der Lehre, da viele von ihnen vorzeitig fähig sind die meisten Arbeiten selbstständig zu erledigen. Auch die berufsfremden Arbeiten dürfen hier nicht vergessen werden, welche man vielen Lernenden unter dem Motto “Lehrjahre sind keine Herrenjahre” aufgibt. Der Grund für die betriebsfremden Arbeiten ist einfach: Zum Beispiel ist es günstiger die Lernenden den Betrieb putzen zu lassen als dafür Putzpersonal einzustellen.

Deshalb haben wir, die Arbeitsgruppe Lernende der JUSO BS, entschieden die Probleme der Berufslehre aufzuzeigen und unsere Lösungsansätze in Form von Forderungen in diesem Positionspapier festzuhalten. Da wir selbst in der Lehre sind oder Eine absolviert haben, können wir uns sehr gut mit dieser Thematik auseinandersetzen. Es ist höchste Zeit, dass sich für die Lernende etwas verbessert, sonst werden in Zukunft immer weniger Jugendliche Interesse daran haben, eine Lehre zu machen.

Lehre (EFZ/EBA)

Situation

Die eidgenössischen Berufsausbildungen, in Form vom Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis (EFZ) und dem Eidgenössischen Berufsattest (EBA), sind zentraler Bestandteil der schweizerischen Bildungslandschaft und ein Erfolgsmodell. Nach wie vor entscheidet sich der Grossteil der Jugendlichen für einen Lehrabschluss. So haben sich 2019 49% der Jugendlichen direkt nach der obligatorischen Schulzeit entschlossen eine Lehre zu machen.

In unterschiedlichsten Berufen erfüllen Lernende während und nach ihrer Ausbildungszeit wertvolle Arbeiten für die Allgemeinheit und das Modell Berufslehre sorgt für eine geringe Jugendarbeitslosigkeit. Jedoch gibt es auch Schattenseiten, welche das Gesamtbild trüben. Viele verrichten berufsfremde Arbeiten, leisten unzulässige Überstunden, erhalten unzureichenden Arbeitsschutz oder sind in Einzelfällen gar Mobbing ausgesetzt. Wenn sie sich zur Wehr setzen, dann riskieren sie schlecht behandelt zu werden oder sogar den Verlust der Lehrstelle. Dabei nützt ihnen auch das Berufsbildungsamt nicht immer etwas. Dieses steht den Lehrbetrieben oft näher als den Lernenden, deren Interessen sie ja eigentlich verteidigen sollten.

So sind zum Beispiel 12% der Lehrstellen in Unternehmen unbesetzt. Zwei der Hauptgründe dafür sind niedrige Löhne auf der einen Seite und zu wenig qualifizierte Bewerber*innen auf der anderen Seite.

Ausserdem existieren noch einige weitere Probleme während der Lehre, welche hier mit Lösungsansätzen aufgezeigt werden.

Forderungen

Mittlerweile zeigt sich, dass immer mehr junge Leute dazu neigen eine Maturitätsschule zu absolvieren. Dagegen ist im Allgemeinen auch nichts einzuwenden. Es muss allerdings verhindert werden, dass Personen, welche eine Berufsausbildung absolvieren, mit dem Vorurteil zu kämpfen haben, dass sie «nur» eine Lehre machen. Beispielsweise könnte das Interesse von Maturant*innen für eine Lehre geweckt werden, indem Informationsveranstaltungen an den Maturitätsschulen durchgeführt werden. Das Angebot an Lehrstellen, welche durchaus ein hohes Niveau haben, ist gross. Auch der Besuch einer Fachhochschule führt dank des Bologna-Systems zu einer Tertiärausbildung auf gleichem Niveau wie die universitäre Bildung.

Einige Lehrstellen haben mit einem Nachwuchsproblem zu kämpfen, denn ein wichtiger Faktor für angehende Lernende ist ein angemessener Lohn. Daher braucht es Mindestlöhne für Lernende. 400 CHF im ersten Lehrjahr sind klar zu wenig. Die JUSO BS fordert daher folgende Mindestlöhne beim EFZ:

  1. Lehrjahr: 1000 CHF
  2. Lehrjahr: 1500 CHF
  3. Lehrjahr: 2000 CHF
  4. Lehrjahr: 2500 CHF

(Mit automatischen Teuerungsausgleich für alle Lernenden)

Und folgende Mindestlöhne beim EBA (2-jährige Lehre):

  1. Lehrjahr: 1300 CHF
  2. Lehrjahr: 1800 CHF

(Mit automatischem Teuerungsausgleich für alle Lernenden)

Dabei muss sichergestellt werden, dass Lernende während ihrer Arbeitszeit keine grossen Leerzeiten ohne Beschäftigung oder einen sehr hohen Anteil an berufsfremden Arbeit haben. Der Lehrbetrieb darf dem/der Lernenden nicht mehr als 5% berufsfremde Arbeit, gemessen an der Gesamtarbeitszeit, zumuten.

Dies kann durch einen Evaluationsbogen in der Lernzielkontrolle durchgesetzt werden, indem die groben prozentualen Zeiteinheiten, der in den Kategorien “Arbeitszeit”, “Lernzeit”, “berufsfremde Arbeit” und “keine Beschäftigung” verbrachten Zeit angegeben werden. Weiter könnte dieser Punkt durch die Experten, welche die Lehrabschlussprüfung (LAP) betreuen, kontrolliert werden und allfällige Mängel der Lehraufsicht gemeldet werden.

Es müssen feste Quoten für die Übernahme von Lehrabgänger*innen nach bestandener LAP eingeführt werden. Möglich wäre auch eine Anstellung von Lehrabgänger*innen anderer Lehrbetriebe.

Um die Durchsetzung der bestehenden Gesetze zu gewährleisten, fordern wir demokratisch gewählte Kontrollgremien, welche aus Vertretern der Lernenden, der Gewerkschaften und des Staates zusammengesetzt sind. Diese tripartiten Gremien haben uneingeschränkten Zugang zu den Betrieben und Berufsschulen und führen regelmässige unangemeldete Kontrollen durch. Die Kontrollen beinhalten die Überprüfung, ob Gesetzte eingehalten werden. Fehlbare Betriebe können durch diese Gremien sanktioniert werden

Integraler Bestandteil einer Beziehung zwischen Betrieb und Arbeitnehmer*innen sind die Rechte der Arbeitnehmer*innen. Lernende sind häufig aufgrund ihrer geringen Erfahrung in der Arbeitswelt eher zurückhaltend, was die Einforderung ihrer Rechte angeht. Eine bessere Aufklärung über ihre Rechte muss stattfinden. Dies umfasst auch die Option eines möglichen Wechsels des Lehrbetriebs bei Problemen.

Deshalb fordert die JUSO BS:

  • Gleich hohe Anerkennung der Berufsausbildung wie für die akademische Ausbildung
  • Mindestlohn in der Lehre
  • Massnahmen gegen Unterforderung im Betrieb durch Langeweile und einen übermässigen Anteil berufsfremder Arbeiten
  • Feste Übernahmequoten für Lehrbetriebe
  • Verbesserte Aufklärung der Lernenden über ihre Rechte
  • Vereinfachter Wechsel des Lehrbetriebes bei Problemen im Betrieb
  • Demokratisch gewählte Kontrollgremien, zusammengesetzt aus Lernenden, Gewerkschaften und Staat
  • Regelmässige unangemeldete Kontrollen der Betrieb

Berufsmaturität (BM)

Situation

Die Berufsmaturität kann auf zwei Arten erlangt werden. Wer die Anforderungen erfüllt und sich eine Mehrbelastung zutraut, kann während der Lehre neben der Berufsfachschule auch gleich die Berufsmaturitätsschule (BMS) besuchen. Gegen Ende der Lehre mit einer BM ist man im Vergleich zu einer Lehre ohne BM einen Halbtag mehr in der Schule. Aber dieser Einsatz lohnt sich, denn man kann mit diesem Abschluss direkt nach der Lehre an die Fachhochschule und sich in einem berufsnahen Studiengebiet spezialisieren.

Leider kritisieren einige Lehrbetriebe diesen Mehraufwand und behaupten, dass der praktischen Ausbildung im Betrieb so nicht genügend Aufmerksamkeit geboten werden kann. Von diesem Totschlagargument darf man sich jedoch nicht einschüchtern lassen. Wer nach der Lehre mit der Berufsmatur an der Fachhochschule studiert hat, verfügt dank der Verbindung von Theorie und Praxis sowohl über Berufserfahrung, dank der Lehre, als auch die Fähigkeit, sich auf Hochschulniveau mit Kontexten aus dem Berufsfeld zu befassen und ist damit ideal auf eine anspruchsvolle berufliche Tätigkeit vorbereitet. Deshalb gilt: Wer die Anforderungen erfüllt, muss die BMS besuchen dürfen. Alle, die eine Lehre absolvieren, sollen ohne Zwang durch den Lehrbetrieb selbst entscheiden können, ob eine BM angestrebt wird oder nicht. Um die Lernenden bei dieser Herausforderung zu unterstützen, ist der Lehrbetrieb dafür verantwortlich, dass die Auszubildenden sowohl genügend praktische Erfahrungen sammeln können, als auch genügend Zeit zum Lernen zur Verfügung haben.

Wer nicht schon die BM1 während der Lehre gemacht hat, kann mit der BM2 nach dem Abschluss einer Lehre eine Berufsmaturität erlangen. Diese kann in einem Vollzeitjahr oder in zwei Jahren berufsbegleitend erreicht werden, um danach die Möglichkeit zu haben, an einer Fachhochschule (FH) oder nach zusätzlichem Bestehen der Passerellenprüfung an einer Universität zu studieren.

Grundsätzlich wäre diese Idee in der Theorie eine sehr gute Option. Leider treten bei der Umsetzung einige Widersprüche auf.

Zum einen besteht die Möglichkeit, während der Weiterbildung Berufserfahrung zu sammeln und in der Materie zu bleiben, zum andern ist dies eine Doppelbelastung, welche nicht unterschätzt werden darf. Eine Reduktion der Soll-Arbeitszeit bringt leider oft keine entsprechende Reduktion der zu erledigenden Aufgaben mit sich. Aus diesem Grund müssen die Berufsmaturant*innen oft viele Stunden bei der Arbeit bzw. im Geschäft verbringen - ohne, dass sie sich dabei auf die Schule vorbereiten können.

Weiter hat man scheinbar den Vorteil, einen Lohn zu erhalten und einen Teil seiner Unabhängigkeit zu bewahren. Da man jedoch arbeitstätig ist, werden einem dadurch auch jegliche Ansprüche auf Stipendien gestrichen, auch wenn der reduzierte Lohn kaum zum Leben ausreicht.

Des Weiteren können die Berufsmaturant*innen nach dem Erlangen der Berufsmaturität die Arbeitsstelle behalten und ohne Unterbruch weiterarbeiten. Dieser Lichtblick wird von Arbeitgeber*innen gerne dazu missbraucht, Ausbildungsunterstützungen anzubieten, bei welchen man sich vertraglich dazu verpflichten muss, über mehrere Jahre im selben Betrieb zu bleiben oder die erhaltenen Ausbildungszulagen wieder zurückzuzahlen.

Und trotz all dieser Strapazen ist in der Wirtschaftswelt sehr wenig Wertschätzung für diesen Ausbildungsweg vorhanden. Mehr Berufserfahrung bedeutet leider nicht automatisch eine höhere Stellung im Betrieb und auch nicht mehr Lohn.

Forderungen.

Allgemein wird auch hier deutlich, dass eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit dringend notwendig ist, was von der JUSO CH schon lange gefordert wird.

Deshalb fordert die JUSO BS:

  • Jede und jeder, der die Anforderungen erfüllt, darf die BM absolvieren
  • Das Absolvieren der BM1 darf keine Bedingung für den Lehrvertrag sein
  • Lehrbetriebe müssen bei der BM1 genügend Zeit zum Lernen zur Verfügung stellen
  • Stipendien und Ausbildungszulagen auch für Personen in Teilzeitanstellung
  • Unterstützung vom Betrieb, welcher während der BM2 von der Ausbildung profitiert, ohne diese am Schluss wieder einzufordern
  • Lernen auf Arbeitszeit
  • Mehr Lohn trotz reduziertem Arbeitspensum während der BM2
  • Mehr Anerkennung für den zweiten Bildungsweg in der Arbeitswelt

Berufliche Weiterbildung

Situation

Wo Technik an Bedeutung gewinnt, verliert oft auch menschliches Können an Anerkennung. Selbstverständlich braucht es auch für die Entwicklung neuer Technologien beispielsweise weit ausgebildete mathematische Fähigkeiten, dieser Einwand ist durchaus berechtigt. Jedoch soll die Technik den Menschen unterstützen und nicht umgekehrt.

Dennoch kann die Tatsache, dass vermehrt Maschinen Menschen ersetzten, nicht geleugnet werden. Wir alle kennen wohl das Beispiel des Selfcheck Automaten in Supermärkten. Wo bisher mehrere Kassierer*innen arbeiteten, reicht heute eine Person, welche die Aufsicht über das Bezahlen und korrekte Einscannen übernimmt.

Dies ist nur ein Beispiel einer Branche, in der zukünftig mit hoher Wahrscheinlichkeit Arbeitsplätze wegfallen werden. Es ist eines der bekannteren Beispiele, doch leider ist es nicht das einzige.

Besonders betroffen von der Digitalisierung sind bereits heute Branchen, bei der keine Notwendigkeit zum zwischenmenschlichen Kontakt besteht; angefangen beim Minenbau über die Industrie bis hin zum Schiffbau. Und selbst in jenen Berufen, die sich ursprünglich über diesen sozialen Austausch definiert haben (und es immer noch tun), wird immer mehr Wert auf das Digitale gesetzt. Dies ist einerseits problematisch, weil sich durch den Rückgang der sozialen Kontakte viele Menschen isoliert fühlen könnten, was die Gefahr, psychisch zu erkranken, erhöht. Andererseits gehen Arbeitsplätze verloren; von Arbeitslosigkeit betroffene Menschen leben oft am Existenzminimum. Selbstverständlich ist uns klar, dass auch neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Diese sind jedoch mit höheren Qualifikationen verbunden.

Ein weiteres Problem, dass die Digitalisierung mit sich bringt, sind die sich verändernden Anforderungen, die es braucht, um einen Beruf auszuüben. Gerade wer eine Berufslehre absolviert hat, verfügt oft über eine Ausbildung, die mehr in die Tiefe als in die Breite geht; sprich: In der Lehre werden spezifische Fähigkeiten vermittelt, die für den gewählten Beruf notwendig sind und weniger allgemeine Fertigkeiten. Oder anders gesagt: Ein*e ausgebildete*r Detailhandelsangestellte*r hat wohl kaum während der Lehre gelernt, wie man Software installiert. Seine* bzw. ihre* Tätigkeiten könnte aber wohl in Zukunft durch den technischen Fortschritt durch Maschinen gemacht werden. Deshalb ist es unabdingbar, dass alle Personen, welche in einer gefährdeten Branche arbeiten einen unkomplizierten Weg zu beruflichen Weiterbildungen und Umschulungen haben, um die Arbeitnehmer*innen in diesen Branchen vor der Arbeitslosigkeit zu schützen. Hier seht die JUSO BS die Arbeitgeber*innen und den Staat in der Pflicht. Nur, wenn jede*r Arbeitnehmer*in die Möglichkeit erhält, sich weiterzubilden und nur, wenn dabei Chancengleichheit herrscht, können wir verhindern, dass die Digitalisierung zur Massenarbeitslosigkeit führt.

Bei den Weiterbildungen muss gewährleistet sein, dass auch Arbeitnehmende mit wenig Einkommen Zugang zu den Angeboten haben und dass die zeitliche und sonstige Zusatzbelastung sich in Grenzen hält, da vor allem ihre Berufe von der Digitalisierung bedroht sind.

Noch ist der Wandel der Arbeitswelt an seinem Anfang. Doch klar ist: Es wird einen Umbruch geben. Wie dieser aussehen wird, das haben wir in der Hand. Für die JUSO BS ist klar: Berufslehren sind wichtig und um diese zu stärken muss im Zeitalter der Digitalisierung auch die berufliche Weiterbildung von den Sozialpartnern (Arbeitgeberverband / Schweizerischer Gewerkschaftsbund, etc.) wie dem Staat verbessert werden. Das Angebot muss grösser und an die Betroffenen angepasst werden.

Forderungen

Um Angebote zu schaffen, stehen die Unternehmen und der Staat in der Verantwortung mit Einbezug der Sozialpartner (Arbeitgeberverband / Schweizerischer Gewerkschaftsbund, etc.)

Wir handeln nach der Devise: Menschen vor Profiten!

Deshalb fordert die JUSO BS:

  • Der Zugang zu Weiterbildungen muss für alle Arbeitnehmer*innen gewährleistet werden
  • Vor Allem niedrig qualifizierte Arbeitnehmende müssen Zugang erhalten. Deshalb müssen Hürden abgebaut werden
  • Weiterbildungen müssen bezahlbar sein
  • Einrichtung eines Fonds, welcher die Finanzierung sicherstellt. Der Fond soll je zur Hälfte durch die Arbeitgeber und den Staat finanziert werden
  • Pendeln darf kein Hindernis sein: Übernahme der Kosten durch den oben genannten Fonds
  • Lehrabschluss nachholen bei gleichem Lohn
  • Berufskundeunterricht verkürzt in Nachholbildung bei genügend Arbeitserfahrung
  • Weiterbildungsmöglichkeiten für alle Berufsgruppen
  • Die Arbeitgebenden müssen ihre Mitarbeitenden über das Weiterbildungsangebot informieren und die Möglichkeit zur Teilnahme garantieren
  • Weiterbildungen und Lernzeit auf Arbeitszeit
  • Nach der Weiterbildung an die Hochschule: Bei entsprechender Berufserfahrung Zugang zu Fachhochschulen und Unis auf dem gelernten Gebiet

Nachwort

Dieses Positionspapier wurde durch die Arbeitsgruppe Lernende von den Jungsozialist*innen Basel- Stadt (JUSO BS) erstellt. Die Arbeitsgruppe besteht bis auf wenige Ausnahmen aus Mitgliedern der JUSO BS, welche sich in einer Lehre befinden oder eine Lehre absolviert haben. Die Arbeitsgruppe trifft sich jeweils, um sich in kleineren und grösseren Gruppen über die Probleme des Berufsalltages während, nach der Lehre und ganz im Allgemeinen auszutauschen.

Das Positionspapier wurde an der Mitgliederversammlung der JUSO BS vom 11. Mai diskutiert, mit Änderungen ergänzt und angenommen.

Basel, 11. Mai 2020

Damian, Livia, Lucas, Renate, Seyran, Stella