Medienmitteilung zur Auflösung der unbewilligten Frauen*demo auf der Johanniterbrücke

28.06.2020

Für die Grünen, das junge grüne bündnis, BastA!, die Juso, die Demokratischen Jurist*innen Basel (DJS Basel) und Vertreter*innen der SP ist klar: Das Vorgehen der Kantonspolizei bei der Auflösung der unbewilligten Demonstration auf der Johanniterbrücke ist aufs Schärfste zu verurteilen.

Das Verhalten entsprach nicht der von der Kantonspolizei propagierten Einsatzstrategie, war weder verhältnismässig, noch konstruktiv, sondern im Gegenteil: diese Machtdemonstration gegenüber den Aktivist*innen war gewaltvoll, unnötig, unprofessionell und in keiner Weise zu rechtfertigen.

Wir fordern deshalb eine öffentliche Entschuldigung, keine Bussen und einen Verzicht auf die Weiterleitung der Personendaten an die Staatsanwaltschaft.

Gestern kam es am Frauen*streiktag zu einer Strassenblockade auf der Mittleren Brücke. Nach Abmahnung der Polizei, man solle die Blockade auflösen und die Brücke verlassen, setzten sich die Frauen* in Bewegung. Es entstand eine Demonstration, die friedlich vor dem Unispital vorbeizog und über die Johanniterbrücke zur Dreirosenanlage gehen wollte, um sich dort aufzulösen. Am Ende der Johanniterbrücke wurde die Gruppe ohne vorherige Durchsage eingekesselt und nachdem jeglicher Dialog und Konfliktlösungsvorschläge seitens der Parlamentarierinnen Sibel Arslan (Nationalrätin, BastA!), Jessica Brandenburger (Grossrätin, SP) und Raffaela Hanauer (Grossrätin, jgb) ins Leere liefen, wurden sämtliche Frauen und genderqueere Menschen einer Personenkontrolle unterzogen. Die Demonstrierenden erhielten nicht die Möglichkeit, sich freiwillig von der Kundgebung zu entfernen, obwohl sie dies wünschten. Auch verweigerte die Einsatzleitung lange den Dialog mit den Parlamentarierinnen. Dies entspricht nicht dem 3D Prinzip der Polizei, welches als erstes Dialog, dann Deeskalation und erst als letzte Massnahme Durchgreifen verlangt. Auch mit Blick auf die Rechtsstaatlichkeit ist das Vorgehen der Kantonspolizei höchst bedenklich. Gerade bei unbewilligten, klar friedlichen Kundgebungen, die wenn überhaupt eine Übertretung darstellen, ist es wichtig, dass die Kantonspolizei im Sinne des Opportunitätsprinzips eine Auflösung der Kundgebung ermöglicht, ohne alle Anwesenden einer erweiterten Personenkontrolle zu unterziehen. Zumal bis jetzt nicht klar ist, auf welcher rechtlichen Grundlage die Bussen erteilt werden, denn lediglich die Organisation und Durchführung einer unbewilligten Demonstration wird in § 39 ÜStGB unter Strafe gestellt, nicht aber die blosse Teilnahme an einer unbewilligten und friedlichen Demonstration. Die Kantonspolizei begründet die Auflösung der Demonstration mit der Störung des öffentlichen Verkehrs. Doch gerade durch das Vorgehen der Kantonspolizei, die Einkesselung der Gruppe, den Kontrollen auf der Brücke, wurde der Verkehr für eine lange Zeit blockiert.Es liegt in der Natur einer Demonstration, dass es zu einem gesteigerten Gebrauch des öffentlichen Raumes kommt, er darf lediglich nicht übermässig sein.

Das Vorgehen der Polizei ist für die Parteien und die Demokratischen Jurist*innen höchst alarmierend. Es scheint, als hätte man hier ein Exempel statuieren wollen, welches vor weiteren nicht bewilligten Kundgebungen abschrecken sollte. Der Grund, weshalb die Polizei ausgerechnet hier hart durchgegriffen hat, ist zynisch: Während die Polizei sich bei grösseren Demos zurückhält, weil sie sonst Personen- und Sachschäden befürchtet, löste sie gestern eine kleine, friedliche Kundgebung von Frauen und genderqueeren Menschen auf, weil von dieser Gruppe nicht zu erwarten gewesen ist, dass sie sich der Polizei mit Gewalt widersetzt.

Gerade die Frauen und genderqueere Menschen, die gegen Gewalt demonstrierten, wurden auf heftige Weise während dem Polizeieinsatz mit Gewalt konfrontiert. So entsteht nicht zuletzt bei den Teilnehmenden der Eindruck, dass dies mehr als Zufall war. Das harte Durchgreifen der Polizei wird daher von den Parteien und der DJS als höchst unprofessionell und opportunistisch eingestuft. Deshalb fordern wir:

  • Keine Weiterleitung der Personendaten an die Staatsanwaltschaft.
  • Keine Bussen (und andere Strafen).
  • Eine öffentliche Entschuldigung der Kantonspolizei Basel-Stadt sowie des Justiz- und Sicherheitsdepartement an die demonstrierenden Frauen*.

Dies ist das Mindeste, was die Kantonspolizei und das Justiz- und Sicherheitsdepartement jetzt noch tun können, um zu zeigen, dass auch sie hinter dem Prinzip der Verhältnissmässigkeit stehen.

Die Parteien und die DJS finden es zudem schockierend, wie bei diesem Einsatz mit Parlamentarierinnen umgegangen wurde. Die beiden Grossrätinnen Jessica Brandenburger und Raffaela Hanauer stellten sich direkt nach der Einkesselung als Vermittlerinnen zur Verfügung. Auch Mithilfe von Sibel Arslan konnte mit der Einsatzleitung der Kompromiss gefunden werden, dass die Teilnehmenden der Demonstration nur eine Ordnungsbusse erhielten, und ihre Daten nicht an die Staatsanwaltschaft rapportiert würden. Die Polizei Basel-Stadt hat am selben Tag jedoch noch kommuniziert, dass allen kontrollierten Personen ein Rapport an die Staatsanwaltschaft drohe. Sibel Arslan und Raffaela Hanauer wurden zudem während den Ereignissen beide an den Oberarmen gepackt und weggezerrt. Die schlechte Behandlung der vermittelnd agierenden Parlamentarierinnen und die Fehlinformation der Einsatzleitung, verleiht den obigen Forderungen Nachdruck.