JUSO Basel-Stadt fordert Kündigung von Adrian Spahr nach dessen Verurteilung

16.01.2019

Gestern wurde Adrian Spahr, Co-Präsident der Jungen SVP Kanton Bern und Mitglied der Basler Polizei, von einem Berner Regionalgericht in zweiter Instanz der Rassendiskriminierung schuldig gesprochen. Zusammen mit Nils Fiechter, ebenfalls Co-Präsident JSVP Kanton Bern, befand das Gericht den Tatbestand der Rassendiskriminierung als erfüllt und sprach dieses Urteil. Im Februar 2018 veröffentlichten sie ein Wahlplakat mit dem Slogan „JSVP-Kandidaten wählen – Transitplatz für Zigeuner verhindern!“, ergänzt mit einer inakzeptablen “Karikatur”.
“Wir möchten nun von Regierungsrat Baschi Dürr wissen, ob dieses eklatante Fehlverhalten auch angemessene Konsequenzen mit sich tragen wird. Um Polizist*in zu werden, braucht man einen tadellosen Leumund. Nach dieser Verurteilung ist der Verbleib von Adrian Spahr bei der basel-städtischen Polizei nicht mehr tragbar”, sagt Alexandra Köbelin, Vizepräsidentin der basel-städtischen JUSO.
Wir fordern klare Konsequenzen vom Zuständigen Regierungsrat, (verurteilte) Rassist*innen dürfen nicht auf die Bevölkerung losgelassen werden. Dies schadet dem bereits fragilen Vertrauen in die Polizei. Zudem fordern wir interne Abklärungen, ob es sich hier um einen Einzelfall handelt. “Wir wissen das Adrian Spahr unter anderem an der “Basel Nazifrei” Demo im November auf dem Messeplatz im Einsatz war. Es ist befremdlich dass Rassisten mit Gummischrotgewehr und Polizeimarke in Basel angeblich für “Recht und Ordnung” sorgen.” sagt Nicolas Eichenberger, Präsident der JUSO Basel-Stadt. Natürlich ist es unwahrscheinlich das die gesamte Basler Polizei rassistisches Gedankengut vertritt. Dennoch ist dies nicht der erste solche Fall, mit welchem das Basler Gewaltmonopol zu kämpfen hat.