JUSO Basel-Stadt fordert komplette Absage aller Abschluss- und Maturitätsprüfungen im Kanton Basel-Stadt!

24.04.2020

Weniger als 3 Wochen bis zum Beginn der Abschlussprüfungen und immer noch kein Entscheid in Sicht. Die Schüler*innen in Gymnasien, Fachmittelschulen und Berufsmaturitätsschulen werden schweizweit vom Bundesrat und von den Kantonen hängen gelassen. Trotz «Lockdown» geht der Unterricht weiter, unter erschwerten Umständen.
Es gibt kein geregeltes Lernumfeld und einige Schüler*innen haben deutlich weniger Zeit, Platz und Ruhe als andere. Die Lernbedingungen der einzelnen Schüler*innen sind unterschiedlicher denn je. Ausserdem ist die Vermittlung des Unterrichtsstoffs durch Lehrpersonen nicht annähernd vergleichbar mit dem normalen Präsenzunterricht. Das ist keine faire Ausgangslage für die anstehenden Abschluss- und Maturitätsprüfungen!
Die JUSO Basel-Stadt ist empört darüber, dass die Jungfreisinnigen Basel-Stadt heute in einem offenen Brief den Regierungsrat aufgefordert haben, die Maturitätsprüfungen trotz der angespannten Situation durchzuführen. Die SVP Basel-Stadt hat sich diesem unsinnigen Vorschlag angeschlossen.
Die Durchführung der Abschluss- und Maturitätsprüfungen ist in diesem Jahr nicht sinnvoll. Mit dem provisorischen Entscheid auf die Prüfungen zu verzichten, schiebt der Kanton seine Entscheidung nur noch weiter in die Zukunft anstatt den Schüler*innen Klarheit zu verschaffen, ob sie diese Prüfungen überhaupt je schreiben werden. Schluss damit! Es braucht eine definitive Absage!
“Abschluss- und Maturitätsprüfungen machen in der Regel kaum noch einen Unterschied, ob ein*e Schüler*in das Jahr nun besteht oder nicht, da die Schüler*innen im Verlaufe des Jahres dutzende Prüfungen geschrieben haben und daher über genügend Vornoten für eine Leistungsbeurteilung verfügen.” hält Co-Vizepräsidentin Lea Levi fest.
Abschliessend stellt Co-Vizepräsidentin Freija Geniale klar: “Wir fordern den Kanton Basel-Stadt dazu auf, alle Abschluss- und Maturitätsprüfungen dieses Jahr abzusagen und ein Abschlusszeugnis aufgrund der Erfahrungsnoten der Schüler*innen zu erstellen.”
Wer aufgrund eines ungenügenden Notenschnitts auf eine Prüfung besteht, soll diese durchführen können, in allen anderen Fällen sollte der Kanton gerade in dieser ausserordentlichen Lage, in welcher wir uns befinden davon absehen.