Jugendbewilligungs-Modell soll überprüft werden

05.05.2012

In Zürich sollen Jugendliche vereinfacht legale Feste auf öffentlichem Raum organisieren können. Ein Anruf und das Einhalten einiger Bedingungen reichen dafür. Dieser Schritt geht in die richtige Richtung und ist auch für Basel prüfenswert.Die Bedingungen sind jedoch teilweise realitätsfremd.
- So dürfe keine Werbung via social media getätigt werden. Da in Basel wildes Plakatieren fast gänzlich verboten ist, ist es dringend notwendig Werbemöglichkeiten für nichtkommerzielle Anlässe zur Verfügung zu stellen. Die APG-Plakate sind zu teuer dafür.
- Dass prinzipiell die Feste für bis 25 jährige gedacht sind, ist für die Akzeptanz der Jugend gut. Endlich wird der Jugend Rechnung getragen. Allerdings muss man auch hier menschlich reagieren, sodass 26-jährige nicht von einer Party weggewiesen werden .
- Die Nachtruhe um 22 Uhr ist in Zusammenarbeit mit der Quartierbevölkerung zu überprüfen und ggf. zu ändern. In Basel gibt es bereits vereinfachte Möglichkeiten Strassenfeste (ohne Zusatzbewilligung für Lautsprecher) zu organisieren, unabhängig vom Alter. Es ist deshalb zu prüfen, wie die zwei Modelle sinnvoll kombiniert werden könnten.
Der öffentliche Raum ist für alle da. Ein Leben auf der Strasse belebt die Stadt, ein Zusammenleben verschiedener Interessen ist notwendig für eine tolerante Gesellschaft, die allen Bedürfnissen unter gewissen Regeln versucht gerecht zu werden.
Das Anliegen der Jungfreisinnigen geht in die richtige Richtung, auch wenn der Weg der Petition zweifelhaft ist. Anstatt eine Petition zu lancieren, erscheint es der JUSO vorteilhafter direkt im Grossen Rat zu interpellieren oder an der Vernehmlassung des neuen Allmendgesetzes Nörg teilzunehmen. Doch man merkt, dass die Jungfreisinnigen aufgewacht sind und an die nächsten Wahlen denken.