Häuser: Bunt statt leer!

07.04.2017

Seit dem 1. April 2017 ist die Immobilie an der Türkheimerstr. 71 neu belebt. Die Liegenschaft, die einem sehr umstrittenen Neubau (70 Einsprachen aus dem Quartier) weichen soll, sollte bis zu ihrem Abbruch leerstehen. Das Kollektiv der Hausbesetzer*innen habe erfolglos versucht, mit der zuständigen Aurenum AG Kontakt aufzunehmen. Statt konstruktiven Gesprächen seien Arroganz und Beleidigungen seitens der Aurenum AG die Folge gewesen. Gestern Mittag stellte der Eigentümer den Besetzer*innen das Ultimatum, das Haus bis am Freitag 7.4. um 17:00 Uhr zu verlassen.
Die JUSO Basel-Stadt solidarisiert sich mit den Hausbesetzer*innen, die ein leeres Haus beleben, anstatt es verrotten zu lassen und die den vom Eigentümer offensichtlich nicht benötigten Raum auch der Nachbarschaft zugänglich machen. „Es gibt für uns keine Erklärung, wieso dieses Haus jetzt noch Monate vor sich hingammeln soll, anstatt belebt zu werden und als Treffpunkt für das ganze Quartier zu dienen.“ sagt Jessica Brandenburger, Co-Präsidentin der JUSO Basel-Stadt.
Für die JUSO Basel-Stadt ist es desweiteren nicht verständlich, wieso der Neubau trotz 70 Einsprachen realisiert werden soll. “Auch das Bauinspektorat stellt hier den Profit vor die Zufriedenheit der Quartierbevölkerung” schliesst Mirjam Kohler, Co-Präsidentin der JUSO Basel-Stadt daraus. Die Immobilie an der Türkheimerstrasse 75 ist bei weitem kein Einzelfall, rund 70 Immobilien stehen zur Zeit in der Stadt leer, ohne dass dem Kanton Pläne betreffend der Weiternutzung vorlägen. „Die Besetzung solcher Objekte ist der richtige Weg in einer Stadt, in der ein akuter Mangel an bezahlbarem Wohnraum und Freiräumen besteht und in der nichts gegen teilweise jahrelang andauernde Leerstände unternommen wird. Es ist schlicht eine Zumutung der jeweiligen Besitzer*innen, so mit diesen Immobilien umzugehen“, kommentiert Kohler. Nachdem die Einführung einer Leerstandssteuer überprüft und als nicht zielführend erachtet wurde, prüft die Grossratsfraktion der SP Basel-Stadt nun die Einführung des Zürcher Modells im Umgang mit Hausbesetzungen. Laut diesem ist die Räumung einer Besetzung nur möglich wenn ein Strafantrag erfolgt und eine der folgenden drei Bedingungen erfüllt sind:
- Es liegt eine rechtskräftige Abbruchbewilligung oder eine rechtskräftige Baubewilligung vor
- Die rechtmässige Neunutzung der Liegenschaft kann belegt werden
- Die Besetzung gefährdet die Sicherheit von Personen oder denkmalgeschützen Bauteilen oder Einrichtungen
Die JUSO Basel-Stadt unterstützt dieses Anliegen in der Hoffnung auf weniger Willkür im Umgang mit Hausbesetzungen.