Der Gesetzestext der Initiative lautet:
Kantonale Volksinitiative betreffend Mobilitätsgutscheine für Kinder und Jugendliche
Das kantonale Umweltschutzgesetz vom 13. März 1991 (USG BS) wird wie folgt geändert:
§ 13 Abs. 5 (neu)
Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 6. Lebensjahr sowie junge Erwachsene bis zum vollendeten 25. Altersjahr erhalten vom Kanton jährlich für die persönliche Nutzung bestimmte Mobilitätsgutscheine in der Höhe von CHF 450.00. Die Gutscheine sind einlösbar für Abonnemente des öffentlichen Verkehrs sowie für Ausgaben zur Beschaffung und Unterhalt von Fahrzeugen des nicht motorisierten Individualverkehrs. Der Regierungsrat regelt die Stückelung der Gutscheine, die Ausgabe sowie die Verrechnung mit den Dienstleistungserbringern und Anbietern auf dem Verordnungsweg.
§ 13 Abs. 5 (alt) wird § 13 Abs. 6 (neu)
Publikation im Amtsblatt vom 5. September 5. September 2007
Ablauf der Sammelfrist am 4. April 2009
Komitees: Diese Initiative wird einzig und alleine von der JUSO Basel-Stadt lanciert und vorerst ohne Unterstützung seitens anderer Organisationen getragen. Das Initiativ-Komitee setzt sich zusammen aus Andreas Oefner, Chaim Howald, Sebastian Heinzer, Lisa Liebhart, Till Wicky, Stephanie Siegrist und Timothée Cuénod. Nebst einem Initiativ-Komitee besteht auch noch ein Unterstützungskomitee, welches ganz am Ende kommen wird.
Ziele: Die erklärten Ziele der Initiative sind folgende.
• Entlastung von Familien: Vor allem Familien mit kleinen Einkommen und mehreren Kindern können durch Mobilitätsgutscheine entlastet werden: so erhielte eine Familie mit drei Kindern im Jahr Mobilitätsgutscheine im Wert von 1350 Franken, was schon eine wesentliche Entlastung ist (vor allem bei kleinem Einkommen).
• Entlastung von Jugendlichen in Ausbildung, Studium und Erwerbsleben: Die finanziellen Mittel von Studierenden und jugendlichen in Ausbildung sind häufig eher beschränkt. Für ihre Lebensqualität und ihre Freiheit wird selten etwas getan, von Steuersenkungen profitieren sie kaum. Durch diese gleichmässige finanzielle Entlastung von Studierenden könnte man also ein kleiner Beitrag für mehr Chancengleichheit an Hochschulen leisten. Zudem würde Basel als Hochschulstandort mit Mobilitätsgutscheinen für Studierende sicher attraktiver! Aber selbstverständlich sollen auch junge Erwerbstätige (im Alter bis 25) Mobilitätsgutscheine beziehen können: es wäre unfair, sie (in den meisten Fällen Ausgelehrte) nicht zu entlasten, da sie von staatlichen Leistungen sowieso weniger profitieren als Studierende.
• Förderung umweltgerechter Mobilität: Durch die Mobilitätsgutscheine können Kinder und Jugendliche dazu erzogen werden, sich umweltgerecht fortzubewegen und zudem wird durch die Möglichkeit, gratis Tram zu fahren und sein Fahrrad kostenlos zu reparieren der Anreiz, einen eigenen Töff oder ein eigenes Auto zu haben, kleiner werden. Dazu spielt, wie z.B. bei der Strom-Lenkungsabgabe die Signalwirkung eine wichtige Rolle (es wird klargemacht, das umweltgerechte Mobilität fördernswert ist). Und zu guter Letzt könnte auch ein Beitrag zur Reduzierung der Abgas- und Lärmemssionen geleistet werden
Umsetzung: Laut Gesetzestext regelt der Regierungsrat (RR) die Handhabung dieser Mobilitätsgutscheine. Wir wollen hier noch unsere eigenen Vorstellungen zur Umsetzung vorstellen.
• Die personalisierten Gutscheine sollten an einer zentralen Stelle gegen Vorweisen eines Ausweises abgeholt werden können.
• Die Gutscheine im Wert von 450 Franken sollen in 45 Gutscheinen zu 10 Franken gestückelt werden: Dienstleistungserbringer sollen Gutscheinverwendern kein Rückgeld zahlen können.
• Die Diensleistungserbringer sollen beim Kanton halbjährlich die Gutscheine (zusammen mit den Quittungen) gegen Geld eintauschen können.
Finazierung: Aus den Zahlen des Statistischen Amtes über die Struktur der Wohnbevölkerung lässt sich errechnen, dass 2005 etwa 37’000 Kinder und Jugendliche bezugsberechtigt gewesen wären. Wenn davon ausgegangen wird, dass etwa 90% der Berechtigten die Mobilitätsgutscheine bezogen hätten, falls es sie 2005 schon gegeben hätte, so hätten die den Kanton rund 15 Millionen Franken brutto gekostet; hinzu kommen Administrativkosten (das sollten maximal 350‘000.- sein). Von diesem Bruttobetrag fliesst aber ein Teil unmittelbar an den Kanton zurück, denn die Mobilitätsgutscheine machen den Kauf von Jahres-U-Abos für Kinder und Jugendliche attraktiv (diese kosten 410.- pro Jahr) und wir mutmassen, dass rund ein Drittel der Kinder und Jugendlichen, die einen Mobilitätsgutschein beziehen würden, neu ein Jahres-U-Abo beziehen würden (vor allem Kinder). Dadurch würden die BVB Mehreinnahmen in der Höhe von ca. 2.5 Mio. erwachsen. Die BVB hätten also Mehreinnahmen und der Kanton könnte Beiträge kürzen, was alles in allem den ganzen Betrag auf ca. 13 Mio. Franken schrumpfen lässt.
Diese 13 Millionen sind, unserer Ansicht nach, ein mehr als gerechtfertigter Betrag, denn sie sind eine Investition in unseren ÖV und in unsere Umwelt. Und übrigens: die bürgerliche Steuersenkungsinitiativen und weitere, aktuell vorliegende Steuervorlagen würden den Kanton jährlich mehr als 200 Millionen Franken kosten!
Das Unterstützungskomitee der Initiative „Mobilitätstgutscheine für Kinder und Jugendliche“ setzt sich momentan folgendermassen zusammen:
SP-Mitglieder
• Thomas Baerlocher
• Philippe Macherel
• Peter Howald
• Christine Keller
• Beat Jans
• Ruedi Rechsteiner
• Mustafa Atici
• Silvia Schenker
• Martin Lüchinger
• Jörg Vitelli
• Greta Schindler
• Sandra Soland
• Peter Jossi
• Matthias Scheurer
• Daniel Kobell
Dazu Martin Engel, Präsident des Basler Gewerkschaftsbundes.
Ablauf der Unterschriftensammlungen: Die JUSO Basel-Stadt haben geplant, dass sie bis zu den Wahlen vom 21. Oktober die Hälfte der nötigen 3000 Unterschriften sammeln werden. Nach den Wahlen werden wir auch die weiteren administrativen Fragen klären (wie z.B. die nach Unterstützung)
Mit freundlichen Grüssen, der Medienverantwortliche der JUSO BS
13.09.2007