Botschaften aus dem Grossen Rat

19.09.2012

Die JUSO Basel-Stadt zeigt sich erfreut über einige Entscheide im Grossen Rat, namentlich sind dies die Nichtüberweisung des Anzug Samuel Wyss (SVP) betreffend Unterbringung von Asylsuchenden, der Beantwortung der Motion von Lüchinger über die Mietzinsanpassung. Wir unterstützen den Anzug von Heidi Mück zu Bildungsgutscheinen.

Der Anzug von Samuel Wyss (SVP) ist stossend. Es stempelt Gesuchssteller_innen generell als kriminell ein, was nicht der Tatsache entspricht. Über 90% der Asylsuchenden bleiben straffrei, bei Ausländer_innen sind es 98%. Es stimmt aber, dass Asylsuchende – deren Lebenslage vergleichsweise unsicher ist - häufiger verurteilt werden.?Nur die wenigsten Ausländer_innen sind Flüchtlinge. Nur 4% der ausländischen Bevölkerung sind Asylsuchende und vorläufig Aufgenommene. Die JUSO wehrt sich gegen diese Pauschalisierung und wünscht sich von kantonalen Parlamentariern, dass sie das Thema der Gewalt ohne Populismus und mit konkreten Lösungsvorschlägen angehen und nicht mit einem Anzug, der nur populistisch und tendenziös ist. Die JUSO unterstützt aber das Anliegen, dass die Asylbewerber_innen in allen Quartieren statt nur im unteren Kleinbasel untergebracht werden. Jedoch aus einem ganz anderen Grund als die SVP. Nicht etwa, weil sie störend sind, die Wohnqualität verschlechtern und Häuser „bevölkern“ würden, sondern weil eine soziale Durchmischung für eine gute Integration und eine vielseitige Stadt wie Basel zentral ist. Ein Häuserkaufstopp wäre angesichts der aktuellen Lage, dass es tendenziell zu wenige Unterkünfte in Basel gibt, eine Bankrotterklärung für den Kanton. Eine generelle kantonale Einschränkung der Aufnahme von Asylsuchenden verstösst gegen Artikel 121 der Bundesverfassung, AsylG, Artikel 26. Die JUSO ist froh über den GR-Beschluss, dem Regierungsrat zu folgen und den Anzug nicht zu überweisen.
Das zweite für die JUSO Basel-Stadt sehr relevante Geschäft, das heute im Grossen Rat diskutiert wurde, ist die Motion von Martin Lüchinger (SP). Sie soll für mehr Transparenz auf dem sich überhitzenden Wohnungsmarkt sorgen. Bereits im Obligationenrecht existent ist ein Passus, der bei hohem Leerwohnungsbestand in Kraft treten soll. Darin werden Vermieter_innen dazu verpflichtet, bei Weitervermietungen mit Mieterhöhung den Neumieter_innen ein obligatorisches Mietzinsformular auszustellen. Damit werden Mieterhöhungen, die das Produkt purer Profitüberlegungen sind und das Prinzip der Kostenmiete missachten, sichtbar. Konkret fordert die Motion Lüchinger das Inkrafttreten dieses Obligatoriums ab einem Leerwohnungsbestand von 1.25 Prozent oder geringer. Der aktuelle Leerwohnungsbestand im Kanton Basel-Stadt beträgt 0.5 Prozent (Stand 3.9.12, Quelle: statistik.bs.ch). Die JUSO BS steht voll und ganz hinter der Motion Lüchinger, da sie sich gemeinsam mit ihrer Mutterpartei gegen Immobilienspekulation und Preistreiberei wehrt und sich auch in Zukunft dafür einsetzen wird, dass in Basel bezahlbarer Wohnraum für alle zur Verfügung steht.
Der Anzug von Heidi Mück (GB) betreffend Bildungsgutscheine bildet den dritten wichtigen Punkt der Tagesordnung. Der Anzug fordert den Regierungsrat auf, die Einführung von Bildungsgutscheinen für Lehrabgänger_innen zu prüfen. Die Bildungsgutscheine sollen zwei Ziele haben: einerseits einen Ansporn für junge Lehrabgänger_innen, sich beruflich schon früh weiterzubilden und damit künftigem Fachkräftemangel und erhöhtem Arbeitslosigkeitsrisiko vorzubeugen, andererseits sollen die starken finanziellen Ungleichgewichte zwischen fast komplett staatlich finanziertem akademischem Bildungsweg und dem weitestgehend privat finanzierten Berufsbildungsweg verringert werden. Die JUSO BS zeigt sich erfreut über diesen Anzug, denn Chancengleichheit im Bildungswesen, eine gut ausgebildete Bevölkerung und besseren Schutz der Arbeitnehmenden vor Arbeitslosigkeit sind Anliegen, die auch für die JUSO BS von grosser Bedeutung sind.