07.01.2014
An ihrer Mitgliederversammlung vom 6. Januar 2014 haben die 31 anwesenden Mitglieder der JUSO BS ihre Parolen zu den nationalen Abstimmungen vom 9. Februar gefasst.
Die Initiative „gegen Masseneinwanderung“ der SVP wird einstimmig abgelehnt. Eine Rückkehr zur gescheiterten Kontingentspolitik ist keine Lösung scheinbarer oder tatsächlicher negativer Folgen der Zuwanderung. Für die JUSO BS ist klar: Lohn- und Sozialdumping wird nicht durch Kontingente und Zuwanderungsstopp verhindert, sondern durch bindende Mindestlöhne und -standards. In diesem Sinne sei an die Mindestlohninitative der Gewerkschaften verwiesen. Sind ausländische Arbeitnehmende nicht mehr billiger anzustellen als solche aus der Schweiz, entfällt auch der Druck auf die Löhne.
Dass die SVP als Urheberin der Initiative ist nicht an einer konstruktiven Debatte und an der Lösung von Problemen interessiert ist, zeigt sich in ihrer Ablehnung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Auch versucht sie die gescheiterte Raumplanungspolitik und andere vorwiegend hausgemachte Probleme der Schweiz (Verkehrspolitik, Fachkräftemangel, Bodenspekulation) als Argumente für eine Abschottung der Schweiz vom Rest Europas heranzuziehen. Diese Argumente halten einer seriösen Prüfung nicht stand.
Ebenso sagt die JUSO BS einstimmig NEIN zur Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“.
Die Initiative ist ein scheinheiliger Versuch reaktionärer und fundamentalistischer Kreise, die in der Schweiz kaum umstrittene Fristenregelung zum Schwangerschaftsabbruch sowie das Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherungen zu unterhöhlen. Die Annahme dieser Initiative würde keine nennenswerte Auswirkung auf die Prämienhöhen in der Grundversicherung haben, denn lediglich 0.03 Prozent der gesamten Gesundheitskosten entfallen auf Schwangerschaftsabbrüche. Zudem gehören zu einer Schwangerschaft immer zwei. Dass die Mutter die auch die finanziellen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs alleine tragen soll, hat mit der von den Initiant_innen zitierten „Stärkung der Eigenverantwortung“ nichts zu tun.
Die Parolen zur nationalen Abstimmung Bundesbeschluss FABI (JA) sowie zu den kantonalen Abstimmungen Referendum Erlenmatt-Tram (JA) und „Geschlechterquote in Verwaltungsräten staatsnaher Betriebe“ (JA) wurden bereits an der Dezember-Mitgliederversammlung gefasst.
Die Initiative „gegen Masseneinwanderung“ der SVP wird einstimmig abgelehnt. Eine Rückkehr zur gescheiterten Kontingentspolitik ist keine Lösung scheinbarer oder tatsächlicher negativer Folgen der Zuwanderung. Für die JUSO BS ist klar: Lohn- und Sozialdumping wird nicht durch Kontingente und Zuwanderungsstopp verhindert, sondern durch bindende Mindestlöhne und -standards. In diesem Sinne sei an die Mindestlohninitative der Gewerkschaften verwiesen. Sind ausländische Arbeitnehmende nicht mehr billiger anzustellen als solche aus der Schweiz, entfällt auch der Druck auf die Löhne.
Dass die SVP als Urheberin der Initiative ist nicht an einer konstruktiven Debatte und an der Lösung von Problemen interessiert ist, zeigt sich in ihrer Ablehnung der flankierenden Massnahmen zur Personenfreizügigkeit. Auch versucht sie die gescheiterte Raumplanungspolitik und andere vorwiegend hausgemachte Probleme der Schweiz (Verkehrspolitik, Fachkräftemangel, Bodenspekulation) als Argumente für eine Abschottung der Schweiz vom Rest Europas heranzuziehen. Diese Argumente halten einer seriösen Prüfung nicht stand.
Ebenso sagt die JUSO BS einstimmig NEIN zur Initiative „Abtreibungsfinanzierung ist Privatsache“.
Die Initiative ist ein scheinheiliger Versuch reaktionärer und fundamentalistischer Kreise, die in der Schweiz kaum umstrittene Fristenregelung zum Schwangerschaftsabbruch sowie das Solidaritätsprinzip in der Krankenversicherungen zu unterhöhlen. Die Annahme dieser Initiative würde keine nennenswerte Auswirkung auf die Prämienhöhen in der Grundversicherung haben, denn lediglich 0.03 Prozent der gesamten Gesundheitskosten entfallen auf Schwangerschaftsabbrüche. Zudem gehören zu einer Schwangerschaft immer zwei. Dass die Mutter die auch die finanziellen Folgen eines Schwangerschaftsabbruchs alleine tragen soll, hat mit der von den Initiant_innen zitierten „Stärkung der Eigenverantwortung“ nichts zu tun.
Die Parolen zur nationalen Abstimmung Bundesbeschluss FABI (JA) sowie zu den kantonalen Abstimmungen Referendum Erlenmatt-Tram (JA) und „Geschlechterquote in Verwaltungsräten staatsnaher Betriebe“ (JA) wurden bereits an der Dezember-Mitgliederversammlung gefasst.