Offener Brief betreffend: Bebauungsplan Roche Nordareal

02.12.2015

Der Regierungsrat hat den Bebauungsplan Roche Nord zu Handen des Grossen Rates am 24.11.2015 verabschiedet. Nach dem Bebauungsplan „Südareal“ mit dem 178 m hohen Bau 1 steht damit die nächste Etappe des Umbaus des Roche-Areals an. Während der Bauphase des Bau 1 fanden kaum öffentliche und politische Diskussionen statt, der massive Einfluss des Baus auf das Stadtbild führte erst im Nachhinein zu teilweise vehementer Kritik. Wachgerüttelt durch den Bau 1 sind gegen den Bebauungsplan Nord 89 Einsprachen und 3 Anregungen eingegangen. Die Hauptkritikpunkte betreffen die Erschliessung durch den öffentlichen Verkehr, sowie die lange Bauzeit und die damit einhergehende Belastung der Nachbarschaft durch Baulärm, sowie die fehlende Mitwirkungsmöglichkeit der Anwohnenden.


Die Unterzeichnenden dieses Briefes wollen eine öffentliche Diskussion über den Ausbau des Roche-Areals zu einem Hochhaus-Campus anregen, welche nicht vor den Türen der Politik endet. Die Auswirkungen des ersten Turm auf das Stadtbild sind unübersehbar. Ein zweiter Turm muss deshalb gut überlegt sein. Es ist fragwürdig, dass der Regierungsrat den Bebauungsplan ohne nachvollziehbare Variantenprüfung und ohne Durchführungspflicht eines Architekturwettbewerbs beschlossen hat.


Die Unterzeichnenden bitten deshalb die Kommissionsmitglieder der BRK zu prüfen, ob es Möglichkeiten gibt, dem Wunsch der Roche nach baulicher Entwicklung zu entsprechen, ohne die Lebensqualität der umliegenden Quartiere derart stark zu beeinträchtigen. Falls dies nicht möglich ist, wird die BRK gebeten, eine differenzierte Interessensabwägung zwischen den Ausbauwünschen der Roche und den Interessen der Quartier- und Stadtbevölkerung vorzunehmen. Dabei soll die betroffene Bevölkerung auf angemessene Weise mitwirken können.


Sofern an der Konzentration der Arbeitsplätze auf einem Hochhaus-Campus festgehalten wird, halten es die Unterzeichnenden für angemessen, dass die Roche eine Gegenleistung erbringt, die über das kantonale gesetzliche Minimum hinaus geht.


Neben den grundsätzlichen Diskussionsansätzen, bringen die Unterzeichnenden daher konkrete Forderungen zur Verbesserung des Bebauungsplans sowie zur Ausgleichsleistung der Roche an die Stadt ein:


  1. ÖV-Erschliessung


Den Unterzeichnenden bereitet die Erschliessung des Areals mit dem öffentlichen Verkehr Sorgen. Zwar sind gewisse Massnahmen bereits in Planung und durch politische Vorstösse unterstützt: Tram Grenzacherstrasse – Schwarzwaldstrasse, an einer Schnellbuslinie vom Bahnhof SBB über die Schwarzwaldbrücke sowie an einer S-Bahn Haltestelle bei der Solitude.


Solche Massnahmen kosten viel Geld. Da das neue Nordareal aber erhebliche Veränderungen im Quartier mit sich bringt, sind die Unterzeichnenden der Meinung, dass das Unternehmen Roche – nebst der Mehrwertabgabe, die einheitlich und für alle Umzonungen gilt - einen Beitrag für die notwendige zusätzliche Infrastruktur leisten soll. Die Unterzeichnenden bitten deshalb die Kommissionsmitglieder der BRK zu prüfen, in wie fern das Unternehmen Roche finanziell (abgesehen vom Mehrwertabgabe) zur Infrastrukturkosten beitragen kann. Ggf. soll eine Änderung im Bebauungsplan vorgenommen werden.


  1. Solitude-Promenade


Mit dem Bebauungsplan 2 der Roche werden auf dem Nordareal Laborräumlichkeiten gebaut, welche es ermöglichen die Laborgebäude südlich der Grenzacherstrasse und angrenzend an die Solitude-Promenade zu leeren. Durch den Bebauungsplan 2 entsteht somit die Möglichkeit, die Abgrenzung von Rocheareal zur Solitude-Promenade so zu verschieben, dass der Fuss- und Veloweg die Mindestbreite erfüllt und ein konfliktfreies Nebeneinander von FussgängerInnen und Velofahrenden möglich wird. Es können neue öffentliche Freiräume geschaffen und ein enger Weg in eine Promenade mit Mehrwert für die ganze Bevölkerung umgewandelt werden. Die Unterzeichnenden bittet daher die BRK zu prüfen, ob im Rahmen des Bebauungsplans Roche Nordareal von der Roche ein mindestens 1 Meter breiter Streifen zur Verbreiterung der Solitude-Promenade zur Verfügung gestellt werden kann.


Sollte sich die Kommissionsmehrheit der BRK dagegen entscheiden, bitten die Unterzeichnenden den Regierungsrat diese Anträge in die Plenumsdebatte einzubringen.


Der Hochhaus-Campus und die Konzentration so vieler Arbeitsplätze an einem Standort werden einen riesigen Effekt auf die umlegenden Quartiere, nicht nur in Bezug auf den Verkehr, sondern auch auf die Verdrängung von Mieterinnen und Mieter aus bezahlbaren Wohnungen haben. Deshalb lancieren die Unterzeichnenden neben den beiden Vorschlägen zur Verbesserung des Bebauungsplans eine Motion. Darin wird der Regierungsrat gebeten, die Grundlage zu schaffen, um die Mittel des Mehrabgabefonds auch für die Schaffung und Erhaltung von preisgünstigem Wohnungsraum nutzen zu können.


Für eine Stellungnahme seitens des Regierungsrates und der BRK zu den Diskussionsansätzen und den konkreten Ansätzen sind die Unterzeichnenden dankbar.


Mit freundlichen Grüssen


Beda Baumgartner (Präsident JUSO BS), Patrizia Bernasconi (Grossrätin BastA!), Lukas Gruntz (Architekt und JUSO-Mitglied), Rafaella Hanauer (jgb), Sarah Wyss (Grossrätin JUSO/SP), Tonja Zürcher (Co-Präsidentin BastA!)