JUSO fordert Architekturwettbewerb und liefert Idee für Wohnhochhaus!

12.06.2015

Am Montag wurde der Bebauungsplan des Nordareals der Roche öffentlich aufgelegt. Die JUSO Basel-Stadt hat die Unterlagen studiert und liefert sechs kritische Anmerkungen und konstruktive Anregungen. Denn: Ökonomische Macht bedingt soziale und ökologische Verantwortung!
1.) Es braucht einen Architekturwettbewerb!
Dem Umweltverträglichkeitsbericht (UVB) ist zu entnehmen, dass die Auswirkungen der Neubauten auf das Stadtbild – der geplante Bau 2 wird mit 205 m das höchste Gebäude der Schweiz sein – als „neutral“ einzustufen seien (UVB, S. 46). „Neutral“ wird mit „keine Veränderung gegenüber dem Ausgangszustand“ definiert. Die JUSO erachtet dies als eine grobe Verharmlosung der Baupläne: Das Ensemble wird das Stadtbild dominieren, was in den bisher veröffentlichten Visualisierungen unschwer zu erkennen ist. Insbesondere Bau D (Höhe 132 m) ist mit seiner grobschlächtigen Volumetrie städtebaulich schwierig nachvollziehbar. „Wir erachten es als problematisch, dass kein Architekturwettbewerb vorgesehen ist. Die Erscheinung der Bauten muss von höchster gestalterischer Qualität sein. Im Bebauungsplan könnte ein Wettbewerb vorgeschrieben werden, was der „Architekturstadt“ Basel gut anstehen würde und zudem die öffentliche Akzeptanz für das Bauvorhaben erhöhen würde “, meint Lukas Gruntz, Architekt und Mitglied der JUSO Basel-Stadt.
2.) Es braucht mehr bezahlbaren Wohnraum - der neue Turm bedeutet weitere Verdrängung!
Die Standortentwicklung der Roche wird die bereits heute schwierige Situation auf dem Wohnungsmarkt (Leerstandsquote von 0.2%) weiter verschärfen. In den neuen Bauten werden rund 3'000 Arbeitsplätze untergebracht sein, was die Nachfrage nach Wohnraum in Basel zwangsläufig erhöhen oder zu zusätzlichen Pendlerströmen führen wird. Nach der Ablehnung der Stadtrandentwicklung Ost bleibt es fraglich, wo bis zur geplanten Fertigstellung im Jahre 2021/22 der entsprechende Wohnraum gebaut werden soll. Die JUSO befürchtet, dass die Verdrängung von ökonomisch schwächeren Teilen der Stadtbevölkerung wie Familien, Studierenden oder RentnerInnen zunehmen wird. Das Wachstum der Stadt muss sozial- und umweltverträglich sein. „Konsequenterweise sollte der Bebauungsplan nur dann gutgeheissen werden, wenn bis 2021 garantiert neuer Wohnraum für mindestens 3'000 Menschen erstellt werden kann – oder zumindest der mietpreistreibenden Spekulation entzogen wird“, erklärt Beda Baumgartner, Präsident der JUSO Basel-Stadt. Die JUSO lässt sich diesbezüglich sämtliche direktdemokratischen Möglichkeiten offen
3.) Idee für mehr Wohnraum – Wohnhochhaus mit Tennisplätzen
Um den entsprechenden Wohnraum für die künftigen Roche-Angestellten zu gewährleisten, schlägt die JUSO Basel-Stadt den Bau eines 125 m hohen Wohnhochhauses auf der Parzelle 703 (Sektion 8) am Schaffhauserrheinweg vor. Auf der Parzelle, die dem Kanton Basel-Stadt gehört, befinden sich heute Tennisplätze. „Wir wollen die Grünanlage keinesfalls zerstören. Ganz im Gegenteil: Die Plätze des Tennisclubs werden neu mit grandiosem Blick auf die Stadt und die Roche-Bauten auf dem Hochhausdach angeordnet. Es handelt sich um die qualitative Aufwertung der Grünanlage, finanziert mit Mitteln der Mehrwertabgabe“, ergänzt Lukas Gruntz. Das Vereinshaus wird durch Vereinsräumlichkeiten in der obersten Etage und einem öffentlichen Panoramarestaurant ersetzt. Das darunter befindliche Wohnhochhaus soll 600 Wohnungen und Platz für rund 1'000 Bewohner bieten – und wird ganz im Sinne einer hochwertigen und stadtverträglichen Entwicklung mit den Mitteln der „vertikalen baulichen Verdichtung“ (Bericht zur Planauflage, S. 16) das städtebauliche Ensemble der Roche-Bauten stärken.

4.) Mehrwertabgabe zweckentbinden – Roche in die Pflicht nehmen!
Da mit dem vorliegenden Bebauungsplan eine deutlich höhere Ausnützung des Areals erreicht wird, muss gemäss Bau- und Planungsgesetz eine Mehrwertabgabe entrichtet werden. Wir gehen von einem höheren zweistelligen Millionenbetrag aus (gestützt auf die Zahlen vom Roche Bau 1). Die Mehrwertabgabe ist zweckgebunden und dient der Aufwertung von öffentlichen Grünanlagen, was die Attraktivität der Stadt stärkt – und den Druck auf die Mietpreise indirekt erhöht. Es stellt sich die Frage, ob Roche für die notwendigen verkehrstechnischen Massnahmen nach dem Verursacherprinzip finanziell aufkommen kann. Dies könnte beispielsweise auch über eine Zweckentbindung der Mehrwertabgabe geschehen (Bau Tramlinie Grenzacherstrasse, S-Bahnstation Solitude; siehe Verkehrskonzept S. 38).
5.) Auswirkungen auf Ökosystem können problematisch sein
Bauvorhaben dieser Grössenordnung haben zwangsläufig Auswirkungen auf die Umwelt: Sei es durch Lichtimmisionen, Luftschadstoffe oder Baustoffabfälle. Der bemerkenswert wohlwollend verfasste Umweltverträglichkeitsbericht erkennt je nach Thematik keine oder höchstens geringe Umweltbelastungen. Ein Problem stellt die Aufwärmung des Grundwassers im Bereich des Roche-Areals dar, was sich mit den geplanten Bauten weiter verstärken könnte: „Das Grundwasser weist bereits heute innerhalb des Roche-Areals eine gegenüber dem natürlichen Zustand deutlich höhere Temperatur auf (19°C). Die Vorgabe der Gewässerschutzverordnung einer maximalen Veränderung um 3°C wird daher heute nicht eingehalten. Dies kann aber als zulässige, örtlich eng begrenzte Temperaturveränderung angesehen werden.“ (UVB, S. 35) Die JUSO verlangt zwingende Massnahmen zur Vermeidung der Grundwasseraufwärmung. Das Grundwasser ist ein hochsensibles Gut und wichtig für unser Ökosystem (z.B. durch zusätzliche Dämmung der Untergeschosse bzw. Leitungen im Untergrund). Dasselbe gilt für die problematische Einleitung von Kühlwasser in den Rhein: Hier muss unbedingt und frühzeitig eine umweltverträgliche Lösung gefunden werden.
6.) Umzonung zu Wohn- und Gewerbezone - bitte konsequent!
Das heute der Zone 5a angehörende Nordareal soll neu zur Zone 5 werden. Die Zone 5 ist eine Mischzone, in der Wohn- und Gewerbenutzungen mit fünf Vollgeschossen zulässig sind. Die Umzonung ist schwer nachvollziehbar, da sich auf dem Areal mehrheitlich industrielle Nutzungen befinden. Eine Umzonung zur Industriezone (Zone 7) wäre angebracht. Die Wahl der Zone 5 ist insofern fragwürdig, da die durch die Bauzone vorgegebene maximale Gebäudehöhe von 18 m lediglich im Baubereich A eingehalten wird. In der Zone 7 wäre hingegen eine Höchsthöhe von 40 m zulässig. Wir verlangen hier eine konsequente Haltung der Roche: Wenn schon Wohn- und Gewerbezone, dann soll auf dem Areal auch tatsächlich der dringend notwendige Wohnraum erstellt werden. Im Bericht zur Planauflage (S. 23) steht diesbezüglich: „Eine Zuordnung des Areals zur Industriezone (Zone 7) ist dagegen nicht zweckmässig. Es würde auch eine Anpassung der Lärmempfindlichkeitsstufe von ES-III (mässig störende Betrieb) auf ES-IV (stark störende Betriebe) bedingen.“