19.06.2012
Die JUSO Basel-Stadt nimmt Stellung zum Gesetzesentwurf Nörg und kritisiert vor allem die mögliche Verwaltungswillkür, die dadurch entstehen könnte.
Der öffentliche Raum ist für alle da. Dieser Grundsatz wird im neuen Gesetzesentwurf zur Nutzung des öffentlichen Raums (NÖRG) gross geschrieben. Doch veranschaulicht wird wenig, da die meistenMassnahmen entweder in Verordnungen geregeltoder Entscheidungen in der Verwaltung gefällt werden. Wer die Öffentlichkeit ist, bleibt unklar: Ist es der Gewässerschutz, die Stadtbildkommission, sind es lärmempfindliche AnwohnerInnen oder sind es junge Menschen, die den öffentlichen Raum als Lebensraum betrachten?
Deshalb fordert die JUSO, folgenden Punktexplizit ins Gesetz aufzunehmen:
- Reduzierung des Einfluss der Stadtbildkommission! Sie ist ein alter Zopf. Der Denkmalschutz reicht aus.
- Das Strassenmusikreglement soll ins Allmendgesetz eingehen (vom JSD ins BVD) und die restriktive Reglementierung aufgehoben werden.
- Mehrere verwaltungsinternen und kleinkarierte Hindernisse sollen zudem durch das neue Gesetz beseitigt werden. So sollen vereinfachte Bewilligungen für kleinere bis mittlere Jugendkulturveranstaltungen (sogenannte Jugendbewilligungen)ausgestellt werden.
- Um auf die Kulturereignisse aufmerksam zu machen, sollen mehr Plakatiermöglichkeiten auf öffentlichem Grund geschaffen werden.
Die JUSO zieht nach Bearbeitung des Gesetzesentwurfs den Schluss, dass die gesetzliche Handhabung der Allmendfragen für die Verwaltung einfacher zu werden scheint, grosse Veränderungen für die NutzerInnen jedoch fehlen.