Steuerpolitik auf dem Buckel der 99%? Nein danke!

16.09.2022 - Nino Russano

Am 25. September stimmen wir in der Schweiz über die Abschaffung der Verrechnungssteuer ab. Das bürgerliche Parlament hat die Abschaffung der Verrechnungssteuer zwar deutlich angenommen, jedoch wurde seitens der Sozialdemokratischen Partei das Referendum ergriffen und erfolgreich gesammelt.

Doch was ist die Verrechnungssteuer überhaupt?

Die Verrechnungssteuer ist eine vom Bund an der Quelle erhobene Steuer auf dem Ertrag von beweglichem Kapitalvermögen insbesondere Zinsen und Dividenden, auf schweizerische Lotteriegewinne und auf bestimmten Versicherungsleistungen. Die Verrechnungssteuer ist eine Sicherungssteuer und stellt sicher, dass die Kapitalerträge und Vermögen in der Steuererklärung korrekt deklariert werden. Ihr Zweck ist somit die Eindämmung der Steuerkriminalität.

Nun soll die Verrechnungssteuer auf inländische Obligationen und auf Zinsen aus dem schweizerischen Obligationenfonds abgeschafft werden. Zusätzlich soll die Umsatzabgabe (0.15 – 0.3%) auf den Handel mit Obligationen gestrichen werden.

Damit soll der schweizerische Finanzplatz mit noch mehr Privilegien ausgestattet werden, denn etliche Finanzprodukte und dazu gehören auch die Obligationen sind von der Mehrwertsteuer von momentan 7,7% befreit. Nun soll, wenn es nach dem Willen der Bürgerlichen und der Finanzlobby geht, auch noch die Umsatzabgabe von 0,3% abgeschafft werden. Es ist nicht wegdiskutierbar, dass sich die vorgesehene Abschaffung der Verrechnungssteuer in eine Linie von unzähligen Steuersenkungen für das Kapital und die Reichen einreiht.

In den letzten Jahrzehnten wurden mit mehrfachen Gewinnsteuersenkungen für Unternehmen, die Einführung der Teilbesteuerung von Dividendengewinnen für Grossaktionär*innen, die Abschaffung von Erbschaftssteuern auf kantonaler Ebene und steuerlichen Entlastungen für Topverdiener*innen und Reiche ein Steuerpaket nach dem anderen genutzt, um bürgerliche Klientelpolitik und neoliberale Steuerpolitik zu betreiben.

Die neoliberale Steuerpolitik strebt eine stetige Entlastung des Kapitals an. Die fehlenden Steuereinnahmen, die der Staat benötigt, um seine Aufgaben wahrzunehmen, werden durch die Besteuerung von Löhnen, alltäglichen Konsumgütern und den Altersrenten generiert. Durch diese fehlgeleitete Steuerpolitik wird die Ungleichheit in unserer Gesellschaft immer grösser. Die Schere zwischen Arm und Reich öffnet sich immer weiter.

Gerade in Zeiten von steigenden Lebenshaltungskosten und Inflation wäre eine steuerliche Entlastung von Personen mit tiefen und mittleren Einkommen und kleinen Unternehmungen essentiell. Stattdessen werden Topverdiener*innen, Reiche und Grosskonzerne entlastet und die Steuerlöcher dürfen diejenigen füllen, die bereits wenig haben. Das ist Steuerpolitik auf dem Buckel der 99% und diese gilt es zu bekämpfen! Aus diesem Grund braucht es insbesondere bei der Vorlage zur Abschaffung der Verrechnungsteuer ein deutliches NEIN an der Urne.

Denn die Abschaffung der Verrechnungssteuer entlastet die Falschen! Ausschliesslich 0,03% aller Unternehmen erhalten neue Sonderrechte während 599'600 kleine und mittlere Unternehmen leer ausgehen, da sie sich nicht über Obligationen finanzieren. Nur 200 Konzerne profitieren.

Der Bund schreibt: «Die Verrechnungssteuer bezweckt in erster Linie die Eindämmung der Steuerhinterziehung». Wer heute die Kapitalerträge korrekt versteuert, erhält die Verrechnungssteuer zurückerstattet. Die Abschaffung würde ausgerechnet die steuerunehrlichen Grossanleger*innen finanziell privilegieren. Das wäre fiskalpolitisch absolut falsch. Die Abschaffung der Verrechnungssteuer bringt ausserdem überhaupt keinen wirtschaftlichen Mehrwert. Mindestens 480 Millionen Franken gehen bei einem normalisierten Zinsniveau direkt an ausländische Grossanleger*innen.

Die vom Bund prognostizierten 200 Millionen Franken Steuerausfälle werden um ein Vielfaches höher ausfallen, da alle Anzeichen auf eine sich normalisierende Zinslage deuten. Die Europäische Zentralbank hat vor Kurzem beschlossen, den Leitzins um 0,75% zu erhöhen und beendet damit die ultralockere Geldpolitik der letzten Jahre. Es ist daher eine Frage der Zeit bis auch die Schweizerische Nationalbank ihre Leitzinsen erhöhen wird und aus diesem Grund sind die prognostizierten Ausfälle durch die Abschaffung der Verrechnungssteuer seitens des Eidgenössischen Finanzdepartements schöngerechnet.

Die Abschaffung der Verrechnungssteuer ist aus folgenden Gründen also klar abzulehnen:

  • Finanzplatz erhält weitere Steuerprivilegien...
  • Nur noch Lohn, Rente und Konsum besteuern? Nein danke!
  • Nur 200 Konzerne profitieren!
  • Die Abschaffung fördert Steuerkriminalität!
  • Die Steuerausfälle werden kleingeredet!

Am 25. September haben wir die Möglichkeit diese Mogelpackung an der Urne deutlich zu versenken. NEIN zur Abschaffung der Verrechnungssteuer!