Aufenthaltsstatus und Geschlecht dürfen den Zugang zum Sozialstaat nicht schmälern

17.08.2020

Laura Kunz, Grossratskandidatin JUSO

Die Schweiz gehört zu den reichsten und privilegiertesten Ländern der Welt. Doch auch wir wurden von der Coronakrise durchgeschüttelt und es wurde uns bewusst, wie fragil Gesundheits- und Wirtschaftssysteme hierzulande sind. Es zeigte sich einmal mehr, dass ein ausgebauter Sozialstaat zentral und existenzsichernd ist.

Nichtsdestotrotz wurde deutlich, dass nicht alle gleichermassen von der Krise betroffen sind: Gerade Frauen und Menschen ohne Schweizer Pass bekommen die direkten und indirekten Auswirkungen der Krise - seien es die wirtschaftlichen, die gesellschaftlichen oder die sozialen - überdurchschnittlich zu spüren. Und was diese Ungleichheit in der Krise noch deutlicher machte, waren Berichte darüber, dass Ausländer*innen trotz Armut in der Krise auf die Unterstützung der kantonalen Sozialhilfe verzichteten. Diese Ungleichheit ist - wie so viele - menschengemacht bzw. vom Schweizer Stimmvolk legitimiert: Dass sich Menschen ohne Schweizer Pass sogar in der Krise vor dem Bezug von Sozialhilfe fürchten, ist Ergebnis der jahrzehntelangen Hetze von rechts gegen Ausländer*innen. Diese Hetze führte zu einschneidenden und restriktiven Verschärfungen des Ausländerrechts. Der Bezug von Sozialhilfe ist ein Grund, dass Menschen ihre Niederlassungs- oder Aufenthaltsbewilligung (C- bzw. B-Bewilligung) widerrufen werden kann und sie so ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz gänzlich verlieren. Das bedeutet, dass Menschen, die jahrelang hier lebten oder sogar geboren wurden, nur wegen dem Bezug von Sozialhilfe die Wegweisung aus der Schweiz zu befürchten haben. Stossend ist, dass gerade Frauen und alleinerziehende Mütter überdurchschnittlich von dieser harten Praxis betroffen sind. Grund dafür ist, dass Frauen oftmals im Niedriglohnsektor und in Teilzeitpensen beschäftigt sind. Sie sind den schlechten Arbeitsbedingungen faktisch ausgeliefert, denn viele Arbeitgeber*innen wissen, dass sie in besonderem Masse auf eine Anstellung und ein Einkommen angewiesen sind. Dieses vergiftete Klima des Misstrauens gegenüber Ausländer*innen erklärt, weshalb auch Menschen hier in Basel-Stadt während einer weltweiten Pandemie auf die ihnen zustehende Sozialhilfe verzichtet haben oder weiterhin verzichten. Dass rechtlich unverbindlichen Zusicherungen in Medien - etwa, die Pandemie werde bei der Überprüfung und Verlängerung des Aufenthaltsstatus berücksichtigt - keinen Glauben geschenkt wird, ist verständlich. Zu gross ist die Angst.

Diese Praxis zementiert bereits in "normalen" Zeiten eine Zweiklassengesellschaft und in der Krise treibt sie Ausländer*innen in die Armut. Es kann und darf in der reichen Schweiz nicht sein, dass Ausländer*innen sich zum Erhalt ihres Aufenthaltstitels gezwungen sehen, auf die (ihnen zustehende!) Unterstützung der Sozialhilfe verzichten. Dieser Status Quo ist schlichtweg beschämend! Deshalb ist es so wichtig, dass der faktische Zugang zu unserem Sozialstaat, gerade auch zur Sozialhilfe, allen Menschen in der Schweiz gleichermassen zugänglich ist. Aufenthaltsstatus und Geschlecht dürfen dabei keine Rolle spielen. Die JUSO Basel-Stadt kämpft für die soziale Gerechtigkeit und für die Gleichbehandlung aller Menschen. Deshalb am 25. Oktober 2020 JUSOs auf die Liste 5 in den Grossen Rat wählen!