Ja zur Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung

15.07.2009
Wir veröffentlichen hier die Stellungnahme der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS) zur Zusatzfinanzierung der IV:
Am 27. September 2009 stimmt das Schweizer Volk über die Zusatzfinanzierung der Invalidenversicherung (IV) ab. Diese sieht vor, während einer beschränkten Zeit die Mehrwertsteuersätze zu erhöhen und damit einen Beitrag zur Sanierung der enorm verschuldeten IV zu leisten. Eine Ablehnung der Vorlage würde das Defizit der IV in ungeahnte Höhen schnellen lassen und somit den Druck zum Leistungsabbau bei der IV massiv erhöhen. Dies hätte unweigerlich zur Folge, dass potenzielle IV-Bezügerinnen und Bezüger an die Sozialhilfe abgeschoben würden. Aus diesem Grunde unterstützt die SKOS die Vorlage zur IV-Zusatzfinanzierung.
Die finanzielle Situation der IV hat sich in den letzten Jahren stark verschlechtert. Bei einer zunehmenden Zahl von Rentnerinnen und Rentnern hielt die Einnahmenseite der Versicherung mit dieser Entwicklung nicht Schritt. Die längst fällige Sanierung der IV wurde während Jahren politisch verschleppt. Inzwischen gefährdet das Defizit die AHV, aus deren Fonds dieses finanziert wird. Allerdings konnte durch die 5. IV-Revision mittlerweile die Zahl der Neurenten stabilisiert werden. Wenn die Sanierung der IV jedoch ausschliesslich über Sparmassnahmen realisiert würde, müssten die Renten um rund 40 Prozent gesenkt werden. Das ist sozialpolitisch nicht verantwortbar und würde zehntausende von Bezügerinnen und Bezüger in Armut und Prekarität treiben.
Seit einiger Zeit wird die Diskussion um die IV von der Missbrauchsdiskussion überschattet. Das BSV ist der Sache in einer Studie nachgegangen und ist zum Schluss gelangt, dass das Phänomen sehr wohl existiert, dessen Ausmass jedoch überschätzt wird. Angesichts der aktuellen Verschuldung der IV von knapp 13 Milliarden Franken – die auch den AHV-Fond belastet – ist eine Sanierungsstrategie, die sich ausschliesslich auf die Missbrauchsbekämpfung beschränkt, weniger als ein Tropfen auf einen heissen Stein. Das Argument, die IV könne durch eine konsequente Missbrauchsbekämpfung saniert werden, ist Augenwischerei.
Im Falle einer Ablehnung der Vorlage zur IV-Zusatzfinanzierung würden der Druck zum allgemeinen Leistungsabbau und die Zulassungseinschränkungen bei der IV massiv zunehmen. Dies hätte unweigerlich eine Verlagerung von potenziellen IV-Bezügerinnen und Bezügern – insbesondere im Bereich psychischer Erkrankungen – zur kantonal und kommunal finanzierten Sozialhilfe zur Folge. Bereits jetzt übernimmt die Sozialhilfe immer mehr strukturelle Probleme, für deren Lösung sie bis anhin nicht konzipiert war. Eine solche Verlagerung zu Kantonen und Gemeinden stellt keine Lösung der sozialen Probleme dar. Es handelt sich eher um eine Vogel-Strauss-Politik, welche die Augen vor einer Gesamtsicht der sozialen Sicherung verschliesst. Sie würde im Weiteren die Gesamtausgaben in diesem sozialen Bereich nur unwesentlich mindern; allerdings würde sie stärker aus kantonalen und kommunalen Kassen bezahlt. Angesichts bereits steigender und in naher Zukunft weiter steigender Fallzahlen in der Sozialhilfe, auf dem Hintergrund der herrschenden Wirtschaftskrise, stellt dies keine verantwortungsvolle Politik dar.

Aus all diesen Gründen ruft die SKOS die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger auf, ein «JA» zur Zusatzfinanzierung der IV in die Urne zu legen.

(Mitteilung SKOS, Bern, 14. Juli 2009)