Beschwerde im wichtigsten Punkt gutgeheissen

27.03.2024

Die von der JUSO Basel-Stadt eingereichte Stimmrechtsbeschwerde gegen eine inserierte Wahlempfehlung der bürgerlichen Gemeinderatsmitglieder wurde im Hauptpunkt vom Regierungsrat gutgeheissen. Die JUSO Basel-Stadt sieht sich bestätigt in der Ansicht, dass die Intervention der betreffenden Gemeinderatsmitglieder in den Wahlkampf rechtswidrig war.

Im März 2024 reichte die JUSO Basel-Stadt und die Einwohnerräte Joris Fricker und Noé Pollheimer eine Beschwerde gegen den Riehener Gemeinderat ein. Fünf Mitglieder des Gremiums hatten in einem Inserat in der “Riehener Zeitung” für die beiden bürgerlichen Regierungsratskandidaten geworben. Das offiziell aussehende Inserat erweckte in den Augen der JUSO Basel-Stadt den Eindruck, der Gemeinderat gebe eine amtliche Wahlempfehlung ab, was eine unzulässige Einmischung wäre.

Heute hat der Regierungsrat (Beschwerdeinstanz) entschieden, dass die Intervention der betreffenden Gemeinderatsmitglieder rechtswidrig war. “Damit haben die betreffenden Gemeinderatsmitglieder gegen demokratische Prinzipien verstossen”, meint Noé Pollheimer, Einwohnerrat der JUSO Basel-Stadt.

Joris Fricker, ebenfalls Einwohnerrat und Co-Vizepräsident JUSO Basel-Stadt meint: “Dass die bürgerliche Mehrheit im Gemeinderat sich einmal mehr als bürgerliches Politbüro versteht, ist mehr als bedenklich. Auch legen die zuständigen Gemeinderäte damit eine denkbar schlechte Grundlage für fruchtbare Zusammenarbeit mit dem künftigen Erziehungsdirektor, sollte Mustafa Atici die Wahl schaffen.” Die JUSO Basel-Stadt freut sich über den Entscheid und hofft, dass die betreffenden Gemeinderatsmitglieder sich künftig an die Regeln halten werden. “Wir erwarten, dass etwas in dieser Art künftig nicht mehr vorkommt”, sagt Noé Pollheimer, Einwohnerrat der JUSO Basel-Stadt.