Vaterschaftsurlaub

23.09.2020

Am 27.9.20 kommt es endlich zur Abstimmung über das Thema: Vaterschaftsurlaub in der Schweiz. Der aktuelle Stand ist so, dass Mütter 14 Wochen Mutterschaftsurlaub bekommen und die Väter noch nichts gesetzlich Gebundenes, sehr abhängig vom Arbeitgeber. Dies sollte die Abstimmung nun ändern, welche zwei Wochen Vaterschaftsurlaub verlangt. Das neue Gesetz ist schon humaner als die vorherigen Bedingungen, doch steht die Schweiz immer noch im Schatten, wenn man es mit den Nachbarländern oder allgemein anderen europäischen Ländern vergleicht. In Deutschland, Tschechien, der Schweiz, Österreich, Kroatien, Zypern und in der Slowakei gibt es keinen Vaterschaftsurlaub. Doch alle diese Länder mit Ausnahme der Schweiz haben den Elternurlaub, den sich Vater und Mutter aufteilen können. In den meisten Ländern werden die Väter während dem Urlaub zu 100% entlöhnt. Nur in Schweden und Litauen sind es nur 80 Prozent und in Bulgarien 90 Prozent.

Das jetzt über den Vaterschaftsurlaub abgestimmt wird, ist immerhin ein Anfang. Jedoch ist diese Lösung nicht zeitgemäss. Die Schweiz sollte sich mehr an den Nachbarsländern orientieren und eine Elternzeit einführen, die sich die Eltern selbst einteilen können. Paare in Deutschland können bis zu 14 Monate Elternzeit bekommen. Der Arbeitgeber ist nicht für die Bezahlung zuständig, sondern der Staat.

Die Elternzeit ist wichtig sowohl für das Kind als auch für die Eltern, da es sich um eine grosse Umstellung handelt, welche man gut planen muss und die viel Energie und Zeit einnimmt. Zudem sollten beide Elternteile Anspruch auf die Elternzeit haben, um sich gegenseitig entlasten zu können und sich gut in den neuen Alltag mit dem Kind einleben zu können.

Was ich erreichen möchte:

  • In der Schweiz sollte eine Elternzeit eingeführt werden, welche sicher 12 Monate umfassen sollte.
  • Die Finanzierung sollte vom Staat übernommen werden.
  • Das Wort Urlaub sollte nicht damit in Verbindung gebracht werden, da es mit Erholung nichts zutun hat und nicht unterschätzt werden darf.