Verfall statt Leben

13.08.2016

Die JUSO Basel-Stadt ist enttäuscht, aber alles andere als überrascht über die Räumung der besetzten Liegenschaften an der Hardstrasse. Besetzungen können, wie von den Besetzenden kommuniziert und umgesetzt, tote Liegenschaften und Stadtteile wiederbeleben. Stattdessen werden die Liegenschaften nun weiterhin dem Verfall ausgesetzt und die Gentrifizierung und damit auch die Verdrängung des Lebens aus der Stadt weiter voranschreiten.
Die heute Morgen besetzten Liegenschaften an der Hardstrasse standen mehrere Jahre leer und offensichtlich hatten es die EigentümerInnen nicht eilig, das zu ändern.
“Wir finden es richtig, der Gentrifizierung und damit der Verdrängung von Menschen aus der Stadt auch ausserparlamentarisch entgegenzuwirken. Häuser sind nicht dazu gebaut, leer zu stehen. In Zeiten, in denen die Wohnungsknappheit und bezahlbarer Wohnraum zentrale Probleme darstellen, ist es unverantwortlich und asozial, Liegenschaften dermassen lange leerstehen zu lassen” kommentiert Mirjam Kohler, Co-Präsidentin der JUSO Basel-Stadt.
“Das ironische ist, dass es sich für Besitzer und Besitzerinnen von Liegenschaften teilweise mehr lohnt, Gebäude leerstehen zu lassen und damit das Angebot zu verknappen, als tatsächlich Wohnraum anzubieten. Solche pervertisierten Profitbestrebungen lehnen wir klar ab. Unsere Solidarität gilt dem Kollektiv Familie Falke” ergänzt Jessica Bradenburger, Co-Präsidentin der JUSO Basel-Stadt.
Der Umgang mit Räumungen von besetzten Häusern ist willkürlich. Zur Vereinheitlichung und Klärung der Verhältnisse schlägt die JUSO Basel-Stadt vor, die Räumungsvorraussetzungen bei Besetzungen anzupassen. Ein gutes Beispiel dafür sind die Voraussetzungen für Räumungen der Stadt Zürich:
Polizeiliche Räumungen von Besetzungen bedingen einen Strafantrag, sowie die Erfüllung einer der folgenden Punkte:
- Es liegt eine rechtskräftige Abbruchbewilligung oder eine rechtskräftige Baubewilligung inkl. Baufreigabe vor
- Die rechtmässige Nutzung der Liegenschaft für die Zeit nach deren Räumung kann durch einen Vertrag mit Drittpersonen belegt werden
- Die Besetzung gefährdet unmittelbar die Sicherheit von Personen oder denkmalgeschützten Bauten
Die JUSO Basel-Stadt ist in Kontakt mit Mitgliedern des Grossen Rats, um eine entsprechende Interpellation einzureichen.