Queerfeminismus

Sexualisierte Gewalt

Sexualisierte Gewalt bleibt in Basel-Stadt und in der Schweiz leider weit verbreitet. Mindestens eine von fünf Frauen über 16 Jahre geben an, ungewollte sexuelle Handlungen erlebt zu haben, doch die Dunkelziffer wird markant höher geschätzt. Es braucht starke und griffige Massnahmen, um die “rape-culture”, die sehr prevalent in unserer Kultur ist, zu überwinden.

Bei dem Thema sexualisierte Gewalt muss dringend die Ebene des Opferschutzes angesprochen werden. Ein wichtiges Mittel, um Opfern von Gewalt und sexualisierter Gewalt zu helfen, ist das Erschaffen und Unterstützen von Räumen/Gruppen, die Personen in prekären Umständen helfen können. Eine wichtige Stiftung, die die Rolle des “Schutzortes” einnimmt, ist die Stiftung Frauenhaus beider Basel. Die Arbeit der Stiftung ist extrem wertvoll und wirksam, doch seit längerer Zeit meldet die Stiftung Überbelastung. Der Kanton muss dringend die finanzielle Unterstützung der Stiftung Frauenhaus erhöhen, ihre Arbeit ist unerlässlich. Zudem braucht es ähnliche Unterstützungsmöglichkeiten für männliche Gewaltopfer, wie sie in den Städten Bern, Luzern und Zürich existieren, denn es ist ein Mythos, dass Männer keine häusliche Gewalt erleben.

Sexualisierte Gewalt ist ein Phänomen, das durch unsere lang andauernde patriarchale Kultur verstärkt wird. Kulturelles Umdenken durch präventive Arbeit ist unerlässlich, um sexualisierte Gewalt zu verhindern. In der Volksschule existieren schon Ansätze, um die Themen Sexualität und sexualisierte Gewalt produktiv zu behandeln, dazu gehört der Workshop “Mein Körper gehört mir”. Es gibt jedoch wichtige Lücken, die dringend gefüllt werden müssen, um präventiv gegen sexualisierte Gewalt vorzugehen. Dazu gehört der Unterricht um das Thema Consent, wie Personen sich consent-konform verhalten und wie man um Consent fragt.

Um im Kampf gegen sexualisierte Gewalt und “rape-culture” voranzumachen und um Opfern von sexualisierter Gewalt zu helfen, fordern wir:

  • die Erhöhung der finanziellen Unterstützung der Stiftung Frauenhaus.
  • das Erschaffen eines zum Frauenhaus ähnlichen Schutzortes für männliche Gewaltopfer.
  • keine geschlechtergetrennten Unterrichtselemente.
  • dass das Thema Consent und die eigene Rolle bei Consent ein verpflichtendes Thema des Volksschulunterrichts wird.
  • die Sensibilisierung von allen Verwaltungsebenen, von Justiz und von der Polizei über den Umgang mit Situationen und Opfern von sexualisierter Gewalt.

Der Begriff “Catcalling” beschreibt unerwünschte sexuelle Äußerungen in der Öffentlichkeit, darunter sexualisierte Kommentare, anzügliche Bemerkungen, Nachpfeifen und ähnliche Lautäußerungen. Catcalling kann im realen Leben, aber auch in Form von Cyberhatespeech im Internet geschehen. Dies führt dazu, dass sich FLINTA-Personen unwohl und aus dem öffentlichen Raum verdrängt fühlen. Im heutigen Strafgesetz findet sich keine Regelung zu Catcalling und Cyberhatespeech.

Damit FLINTA-Personen ohne Angst am öffentlichen Leben teilnehmen können, fordern wir:

  • Catcalling als auch Cyberhatespeech als Tatbestand anzusehen, im Sexualstrafgesetz aufzunehmen und entsprechend zu bestrafen
  • dass Basel Catcalling und auch Cyberhatespeech ernst nimmt und strafrechtlich verfolgt sowie bestraft

Queerfeministische Wirtschaft

Eine Arbeitszeitverkürzung bei gleichbleibendem Lohn kann die ungerechte Verteilung der Care-Arbeit besser aufteilen. So wie es jetzt ist, haben FLINTA-Personen eine Doppelbelastung, bezahlte Lohnarbeit und unbezahlte Care-Arbeit.

Um diese Doppelbelastung deutlich zu reduzieren und für eine fairere Aufteilung der Care-Arbeit zu sorgen, fordern wir:

  • dass sich Basel für eine nationale Arbeitszeitverkürzung bei gleichbleibendem Lohn einsetzt.
  • dass Basel auf kantonaler Ebene eine Arbeitszeitverkürzung einführt.

Zu Periodenschmerzen lassen sich in Basel aber auch in der Schweiz keine Statistiken finden. Eine Umfrage von einem deutschen Magazin zeigt jedoch, dass viele menstruierende Personen unter Periodenschmerzen leiden und diese als Belastung ansehen. In Spanien können menstruierende Personen seit 2023 entschuldigt mehrere Tage bei der Arbeit fehlen, wenn die Periodenschmerzen zu stark sind. Spanien ist somit das erste europäische Land, welches diese Regel einführt. Dieser offene Umgang mit der Periode führt zu einer Enttabuisierung.

Um menstruierende Personen zu entlasten, fordern wir:

  • dass menstruierende Personen in Basel aufgrund von Periodenschmerzen eine gewisse Anzahl an Tagen entschuldigt fehlen können, ohne Einbußen des Lohnes.
  • eine Enttabuisierung der Periode sowie der Periodenschmerzen.

Um eine bestmögliche Bestimmung über den eigenen Körper und die eigene Familien- und Karriereplanung zu gewährleisten, fordern wir auch den Zugang zu kostenfreien Verhütungsmitteln für alle Personen in Basel-Stadt.

Unbezahlte Care-Arbeit

Unbezahlte Care-Arbeit ist einer der essenziellsten Grundpfeiler unserer Gesellschaft. Ohne unbezahlte Care-Arbeit, die überwiegend von FLINTA-Personen ausgeübt wird, stünden wir vor dem gesellschaftlichen Kollaps. Diese unverzichtbare Arbeit erhält aber nicht die Anerkennung, die sie verdient. Im Gegenteil, die Ausübung der Arbeit wird sogar finanziell bestraft.

Menschen, die unbezahlte Care-Arbeit leisten, können weniger Erwerbsarbeit verrichten, wodurch sie finanziell oft schlechter gestellt sind. Dies hat zur Folge, dass diese Personen unter erhöhtem finanziellem Druck stehen und auch eine geringere Rente in Kauf nehmen müssen. Betreuungsangebote und Kinderzulagen sind wichtige Stützen, um Care-Arbeitenden zu helfen, sie reichen aber nicht annähernd aus, um der bestrafenden Wirkung des aktuellen Systems entgegenzuwirken.

Um dieser Abwertung der unbezahlten Care-Arbeit entgegenzuwirken, fordert die JUSO Basel-Stadt eine kantonale Entlöhnung für unbezahlte Care-Arbeitende. Vergünstigungen und Familienzulagen genügen nicht, die unbezahlte Care-Arbeit soll endlich die Anerkennung und den Respekt kriegen, den sie verdient hat.

Deshalb fordern wir:

  • dass der Kanton Basel-Stadt die unbezahlte Care-Arbeit entlöhnt, die im Kanton verrichtet wird.

Elternzeit

Die Schweiz hat internationale Abkommen ratifiziert, die gleiche Rechte für Männer und Frauen fordern. Um eine gleichberechtigte Kindererziehung zu gewährleisten, muss die Schweiz entsprechende Maßnahmen ergreifen. In Ländern wie Schweden, Island und Norwegen nehmen viele Väter Elternzeit, da diese gut strukturiert ist.

Im internationalen Vergleich liegt die Schweiz deutlich zurück. Andere Länder bieten mindestens vier Monate Elternzeit. Die Schweizer Verfassung verlangt den Schutz und die Förderung von Familien, dennoch lehnt der Bundesrat eine nationale Elternzeit ab.

Der zweiwöchige Vaterschaftsurlaub reicht nicht aus, um Vätern eine angemessene Einbindung in die Familienarbeit zu ermöglichen. Zudem ist das aktuelle System besonders nachteilig für nicht-traditionelle Familien wie Adoptiv-, Ein-Eltern- und Regenbogenfamilien. Alle Familien sollten unabhängig von ihrer Zusammensetzung die gleichen Rechte haben.

Die schwierige Vereinbarkeit von Beruf und Familie führt dazu, dass viele Frauen nach der Geburt eines Kindes in Teilzeit arbeiten oder ihre Erwerbstätigkeit aufgeben. Frauen mit gleichem Bildungsniveau wie Männer arbeiten oft in Positionen mit weniger Verantwortung und verdienen fast 20% weniger. Eine Elternzeit könnte die Erwerbsquote von Frauen erhöhen und ihre Rückkehr in den Beruf erleichtern.

Wir fordern deshalb:

  • dass der Kanton Basel-Stadt für Kantonsangestellte eine Elternzeit von einem Jahr einführt, die unter den Partner*innen flexibel aufteilbar ist.
  • dass sich der Kanton Basel-Stadt auf Bundesebene für eine eidgenössische Elternzeit für alle von einem Jahr einsetzt, die unter den Partner*innen flexibel aufteilbar ist.

TINA-Rechte

TINA-Personen, also trans, inter, nonbinäre oder agender Personen, erleben in der Schweiz und in Basel-Stadt viel Ablehnung, Ignoranz, Hass und Gewalt. Diese Situation muss dringend geändert werden und es braucht dringend grosse Bemühungen des Kantons, um Schutz und Anerkennung für TINA-Personen zu erreichen. Die Verabschiedung des Kantonalen Gleichstellungsgesetztes durch den Grossen Rat ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, aber noch längst nicht genügend, um echte Gleichstellung für TINA-Personen zu erreichen.

Eine wichtige Baustelle bei TINA-Rechten ist die Selbstbestimmung im Bereich Identität. Durch das dogmatische und rückwärtsgewandte Festhalten des Bundes an die zwei traditionellen binären Kategorien werden viele TINA-Personen nicht anerkannt und unsichtbar gemacht. Alle Menschen haben ein Recht auf Selbstbestimmung, und die Möglichkeit für weitere Geschlechtsangaben muss gewährleistet werden. Zur Selbstbestimmung gehört auch eine Vereinfachung der Namens- oder Geschlechtseintragsänderung. Dies ist in Basel-Stadt zwar einfacher als auch schon, doch immer noch kostenpflichtig, ein Makel, der dringend behoben werden muss.

Die Normalisierung der TINA-Personen sollte bereits im jungen Alter beginnen, und so ist es letztlich auch die Aufgabe der Volksschulen, die Vielfalt der Geschlechter und Sexualitäten im Verlauf der Volksschulzeit zu präsentieren. Mit einer schulischen Aufklärung über die wahre Vielfalt der Menschheit, werden TINA-Personen normalisiert, und dies führt zu mehr Akzeptanz unter nicht TINA-Personen, sowie mehr Sicherheit, Selbstsicherheit und Glück für TINA-Personen.

Um Gleichberechtigung, Anerkennung und Schutz für TINA-Personen zu erreichen, fordern wir:

  • dass die Kantonsregierung sich auf nationaler Ebene für einen dritten Geschlechtseintrag einsetzt.
  • dass die Kantonsregierung für die kantonale Arbeit einen dritten Geschlechtseintrag einführt, insofern dies in ihrer Kompetenz liegt.
  • dass die Kantonsregierung eine liberale, nach Selbstbestimmung orientierte und kostenfreie Praxis bei dem Ändern des Geschlechtseintrags und des Namens in der behördlichen Arbeit führt.
  • dass die Vielfalt der Geschlechter und Sexualitäten ein verpflichtendes Element des Volksschulaufklärungsunterrichts wird.
  • dass der Zugang zu geschlechterbestätigenden Behandlungen erleichtert wird.

Die European Union Agency for Fundamental Rights hat im Jahr 2020 eine Studie durchgeführt bei der ungefähr 60% der Studienteilnehmer*innen angaben, aufgrund ihrer Geschlechtsidentität diskriminiert zu werden. Ein genaues Ausmass an Übergriffen und Diskriminierung in der Schweiz lässt sich jedoch nur schwer abschätzen, da hierzulande kantonal wie auch national Meldungen von den Behörden nicht separat erfasst werden und mit einer hohen Dunkelziffer zu rechnen ist. Auch zu der Diskriminierung von TINA-Personen am Arbeitsplatz lässt sich in Basel-Stadt nichts finden. Deswegen fordern wir:

  • dass sich Basel-Stadt für eine umfassende Gleichberechtigung einsetzt und dazu beiträgt, dass Daten über Diskriminierungsmeldungen von TINA-Personen in Basel aufgenommen und übersichtlich dargestellt werden.
  • dass es eine kantonale Meldestelle gibt, bei welcher sich TINA-Personen im Falle von Diskriminierung am Arbeitsplatz melden können.
  • dass Basel-Stadt Sicherheit für TINA-Personen am Arbeitsplatz garantiert.

Schwangerschaftsabbrüche

Eine Abtreibung kann physische als auch psychische Folgen mit sich tragen. Da Abtreibungen noch immer ein stark tabuisiertes Thema sind, kann es sein, dass sich betroffene Personen schämen darüber zu sprechen und sich nicht nach einer Abtreibung nicht trauen, weitere Hilfe in Anspruch zu nehmen. Zudem ist es schwierig, Informationen zur Nachversorgung in Basel zu finden. Wir fordern, dass es in Basel eine bessere Nachsorge gibt und Menschen, die abtreiben, auch nach der Abtreibung ärztlich betreut werden. Außerdem fordern wir einen einfacheren und barrierefreien Zugang zu Informationen über Abtreibung.

Das Recht auf Schwangerschaftsabbrüche in die Verfassung

Der Zugang zu sicheren und legalen Abtreibungen ist ein grundlegendes Menschenrecht und die Selbstbestimmung über den eigenen Körper muss gewährleistet werden.

Die Aufnahme des Rechts auf Abtreibungen in die basel-städtische Kantonsverfassung ist ein entscheidender Schritt zur Stärkung der feministischen Errungenschaft und der Selbstbestimmung über den eigenen Körper.

Wenn Abtreibungen nicht zugänglich sind, dann wird riskiert, dass Frauen und gebärfähige Menschen auf sehr unsichere und illegale Methoden zurückgreifen müssen, um ungewollte Schwangerschaften zu beenden. Dies gefährdet ihr Leben und ihre Gesundheit. Deshalb muss das Recht auf Schwangerschaftsabbruch in die Kantonsverfassung festgehalten werden.

Schwangerschaftsabbrüche in allen Basler Spitälern

Wie vorhin ausgeführt, ist der Zugang zu sicheren und legalen Schwangerschaftsabbrüchen und die Selbstbestimmung über den eigenen Körper ein grundlegendes Menschenrecht. So kann es nicht sein, dass Spitäler sich dazu entscheiden, dieses Recht nicht anzuerkennen, und sich weigern, Schwangerschaftsabbrüche anzubieten. Wenn einzelne Spitäler aus “moralischen” Gründen eine Behandlung nicht durchführen, dann wird damit angedeutet, dass die Behandlung kein Grundrecht wäre. Das kann nicht sein und somit fordern wir, dass alle Spitäler in Basel-Stadt Schwangerschaftsabbrüche anbieten müssen.