Barrierefreiheit und Rechte von Pflegebedürftigen

Barrierefreiheit

Im Jahr 2014 ratifizierte die Schweiz die Behindertenrechtskonvention BRK der UNO. In den Worten des Eidgenössischen Departement des Innern ist das Ziel der Konvention, dass “Menschen mit Behinderung ihre Rechte in gleichem Masse ausüben können wie Menschen ohne Behinderungen.” Weiter führt das Departement aus, wer die Bestimmungen der Konvention umsetzen soll, nämlich sind es “die Behörden, die dazu angehalten sind, sie auf ihrer Ebene umzusetzen.”

Die Ziele der BRK sind Stand heute noch längst nicht erreicht. Die Schweiz und Basel-Stadt bleiben trotz Fortschrittsbestreben Gebiete mit hohen Barrieren für Personen mit Beeinträchtigungen. Die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes, das seit 2004 eine behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs vorgibt, bleibt schleppend. Grosse Hürden bestehen auch im Gesundheitswesen, die den Zugang zur medizinischen Versorgung für Personen mit Beeinträchtigung, vor allem auch neurodiverse Personen, erschweren. Die inklusive Schule ist eine grandiose Vision für eine barrierefreie Volksschule, aber Massnahmen wie die überfrühe Selektion, fehlende vorschulische Angebote zur Unterstützung von Kindern mit Beeinträchtigungen und fehlende Rückzugsmöglichkeiten, erschweren das Erreichen einer inklusiven Schule sehr. Zudem bleibt der Kulturbereich eine Sphäre mit hohen Barrieren, die die Teilnahme an dem Kulturleben für viele Menschen ungerechterweise erschwert.

Die Unterzeichnung mehrerer Konventionen und Gesetze geben klar an, dass die Schweiz Barrierefreiheit erlangen muss. Nun braucht es den Willen zur vollständigen Umsetzung.

Um ein barrierefreies Basel und ein Leben in Würde für alle zu erreichen, fordern wir:

  • eine rasante Beschleunigung der Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes 2004 auf jedes einzelne Element der öffentlichen Infrastruktur und des öffentlichen Verkehrs.
  • den Abbau der Hürden, die den Zugang zur medizinischen Versorgung für physisch und psychisch beeinträchtigte Personen erschweren.
  • Sensibilisierung für das Thema Barrierefreiheit in den Volksschulen.
  • einen barrierefreien Zugang zur Kultur; zugängliche Freizeitmöglichkeiten und Rückzugsmöglichkeiten bei Veranstaltungen.

Rechte von Pflegebedürftigen

Es ist so, dass viele pflegebedürftige Personen in der Schweiz, sei die Pflegebedürftigkeit aufgrund einer physischen Beeinträchtigung, einer psychischen Beeinträchtigung oder aufgrund des Alters, einer Machtdynamik unterstehen, worin sie unter einem potenziellen Machtmissbrauch leiden könnten. Fälle von Gewalt gegenüber pflegebedürftigen Personen sind in der Schweiz, vor allem in Privathaushalten, leider sehr hoch und es wird eine recht grosse Dunkelziffer vermutet.

Um Machtmissbrauch und Übergriffe gegenüber Pflegebedürftigen zu verhindern, fordern wir:

  • eine kantonale Offensive, um Übergriffe auf pflegebedürftige Personen zu verhindern.
  • kantonale Aufklärungsarbeit über das Phänomen Gewalt gegen Pflegebedürftige.
  • eine offizielle kantonale Anlaufstelle, an die sich Opfer oder Vermutende wenden können.