Polizeieinsatz rund um den G20-Sonderzug wirft Fragen auf

12.07.2017

Nachdem die JUSO Basel-Stadt in der Medienmitteilung vom 5. Juli den Einsatz rund um G20-Sonderzug ab Basel kritisierte, reicht sie nun wie angekündigt eine entsprechende Interpellation nach.
Die Interpellation wurde gemeinsam mit BastA!-Grossrätin Tonja Zürcher geschrieben. Diese wird sie auch einreichen.

“Es ist wichtig, dass bei solchen Einsätzen genau hingeschaut, kritisch nachgefragt und Transparenz geschaffen wird”
erklärt Zürcher.
Der Umgang mit den Aktivist*innen war unverhältnismässig und willkürlich. Grundrechte wurden massiv eingeschränkt - wir wollen wissen, wer dafür verantwortlich ist und welche Rolle das Pannen-Departement von Baschi Dürr dabei gespielt hat”
kommentiert Mirjam Kohler, Präsidentin der JUSO Basel-Stadt.
Interpellation zum Polizeieinsatz anlässlich des Sonderzuges ab Basel zu den G20-ProtestenAm 5. Juli 2017 fuhr ein Sonderzug im Rahmen der Proteste gegen das G20-Treffen von Basel Badischem Bahnhof nach Hamburg. Im Vorfeld wurden die Organisatoren und Organisatorinnen aufgefordert, der Polizei Fotokopien der Ausweise der Reisenden zukommen zu lassen, damit ein Fahndungsabgleich im Vorfeld möglich wäre. Vor Ort wurden die Aktivist*innen nur einzeln, nach intensiver Durchsuchung und nach Abgleich der persönlichen Daten mit Fahndungslisten auf das Perron gelassen. Über dreissig Aktivist*innen wurde die Einreise nach Deutschland verboten. Die ganze Prozedur dauerte insgesamt mindestens fünf Stunden, was zu einer Verspätung des Zuges von vier Stunden führte.
Da es sich bei diesem Einsatz und den im Vorfeld angedachten Massnahmen um generalpräventive Massnahmen handelt, die die Meinungs- und Demonstrationsfreiheit einschränken und weder Betroffene noch Journalist*innen während des Einsatzes transparent informiert wurden, bitte ich die Regierung um die Beantwortung folgender Fragen:
  1. Wie viele Beamt*innen der deutschen Polizei und wie viele Angehörige der schweizer Polizei und Grenzwache waren im Einsatz?

  2. Was war die Rolle der Basler Polizei und inwiefern wurde sie in die Planung einbezogen?

  3. Verlief der Einsatz innerhalb des geplanten Zeitraums oder war der Einsatz kürzer geplant?

  4. Gab es im Vorfeld sogenannte Gefährderansprachen an die Aktivist*innen?

  5. Was war der Beweggrund, in Basel derartige Kontrollen durchzuführen, währenddem es an anderen Stationen des Sonderzuges überhaupt keine Kontrollen gab?

  6. Einzelnen Aktivist*innen wurde scheinbar willkürlich die Einreise nach Deutschland verboten. Hat die Schweiz Rechtshilfe geleistet und die Daten an die deutsche Polizei weitergegeben? Oder wurden die Daten von seiten der Schweizer Polizei im Auftrag der deutschen Kolleg*innen überprüft?

  7. Die ausgestellten Einreiseverbote wurden begründet mit: "schwerwiegender Gefährdung eines Grundinteresses der Gesellschaft" bzw. einer Gefährdung der "öffentlichen Gesundheit". Was muss man sich darunter vorstellen? Auf welchen Daten basierte diese Einschätzung?

  8. Wurden die Schweizer Behörden rechtshilfeweise angefragt hinsichtlich Personendaten und wurden Daten an die deutsche Polizei weitergegeben? Wenn ja:
    1. Welche personenbezogenen Daten wurden an deutsche Behörden übermittelt?

    2. Auf welcher Rechtsgrundlage beruhte der Datentransfer?

    3. Welche Behörden waren in den Datentransfer involviert?



  9. Gab es Ausreiseverbote aus der Schweiz? Wenn ja, womit wurden diese begründet?

  10. Warum wurde Journalist*innen nicht Zugang zum entsprechenden Perron gewährt?

  11. Warum wurde seitens Polizei (auch gegenüber den Medien) derart defensiv kommuniziert?


12. Juli 2017 Tonja Zürcher (72)