JUSO kritisiert das Verhalten der Regierung

01.07.2011

1. Für die nationale Mindestlohninitiative würde momentan gesammelt werden, und es deshalb könne deshalb abgewartet werden!
Die Regierung drückt sich vor der Verantwortung und schiebt diese den InitiantInnen (Gewerkschaften) zu. Es ist jedoch im Interessen aller, dass das Reinigungspersonal auf eine faire Art und Weise entlohnt wird.
2. Der GAV (Gesamtarbeitsvertrag) würde genügen und gelte als ausgewogen!
Der Mindestlohn der GAV’s beträgt momentan 17.05 Fr. Diese Zahl ist eines GAV's nicht würdig. Zwar haben sich durch den GAV durchaus einige Arbeitsbedingungen verbessert, jedoch ist das Resultat dieser Verhandlungen zwischen den SozialpartnerInnen bedauernswert. Es kann nicht sein, dass sich eine rot-grüne Regierung auf einen ungenügenden GAV beruft und ihre Verantwortung nicht wahrnimmt.
3. Ein Mindestlohn gehört nach geltendem Recht nicht zu den Grundrechten bzw. verfassungsmässigen Rechten.
Da mag man der Regierung rechtlich zustimmen, allerdings ist es für die JUSO äusserst fraglich, dass die Regierung die Arbeitsbedingungen (die sie direkt beeinflussen könnte) dermassen mit den Füssen tritt.
Die JUSO Basel-Stadt fordert die Regierung auf, das Thema der Reinigungsentlöhnung wieder aufzunehmen und gegen diese prekäre Situation vorzugehen.